Umweltverträglichkeit: Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren geplant

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat einen Referentenentwurf für ein UVP-Anpassungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an aktuelle europäische Rechtsprechung anzupassen und gleichzeitig Genehmigungsverfahren für bestimmte Vorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Update zum Verfahren

Die Beteiligung zum Referentenentwurf des UVP-Anpassungsgesetzes ist abgeschlossen. Das Bundesumweltministerium hat inzwischen die eingegangenen Stellungnahmen von Ländern und Verbänden veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Ziel der geplanten Änderungen bleibt es, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und insbesondere bestimmte klima- und umweltfreundliche Änderungsvorhaben von Umweltverträglichkeitsprüfungen beziehungsweise Vorprüfungen zu entlasten.
Die IHK-Organisation begleitet das weitere Verfahren und setzt sich für praxistaugliche Regelungen ein, die Genehmigungsverfahren für Unternehmen tatsächlich beschleunigen und unnötige Doppelprüfungen vermeiden.
Die Beteiligung ist abgeschlossen
Für Unternehmen besonders relevant sind die vorgesehenen Erleichterungen bei Änderungsmaßnahmen, die dem Klima- und Umweltschutz dienen. Künftig sollen bestimmte Änderungen an Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Gasspeichern, Deponien sowie Gasdruckregel- und Messanlagen regelmäßig von der UVP-Pflicht beziehungsweise von UVP-Vorprüfungen ausgenommen werden. Dadurch könnten Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor:
  • Anhebung der Schwellenwerte für UVP-Vorprüfungen bei Industriezonen sowie Städtebauprojekten von derzeit 20.000 m² auf 30.000 oder 50.000 m² (noch nicht abschließend festgelegt).
  • Vereinfachungen bei der Bauleitplanung, um Doppelprüfungen von Umweltwirkungen zu vermeiden.
  • Anpassungen bei der Bewertung kumulierender Vorhaben infolge aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
  • Erweiterung der UVP-Portale um Informationen aus Verfahren der Strategischen Umweltprüfung (SUP).
Nach Einschätzung des Bundes sollen die vorgesehenen Änderungen zu einer Entlastung von Unternehmen und Verwaltung führen und Genehmigungsverfahren insbesondere für klima- und umweltfreundliche Modernisierungen beschleunigen. Der Gesetzentwurf geht von einer Entlastung der Wirtschaft von rund 1,52 Mio. Euro jährlich aus.

Ihre Erfahrungen sind gefragt

Die DIHK bereitet eine Stellungnahme der IHK-Organisation vor und bittet Unternehmen um Hinweise aus der Praxis. Besonders hilfreich sind Erfahrungen zu:
  • langen Verfahrensdauern,
  • Umfang und Aufwand von Umweltgutachten,
  • UVP-Vorprüfungen,
  • Änderungsgenehmigungen,
  • weiteren Vorhaben, bei denen Erleichterungen sinnvoll wären.