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Nr. 1076
Recht und Steuern

Handels- und Gesellschaftsrecht

Recht und Steuern

Die Industrie- und Handelskammern haben gemäß § 23 Handelsregisterverordnung (HRV) eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei der Eintragung von Firmen in das Handelsregister. Sie geben zu Anträgen auf Handelsregistereintragung gegenüber den zuständigen Registergerichten gutachterliche Stellungnahmen zur Zulässigkeit der Firma ab.

Recht

Der Firmenname (Unternehmensname) genießt besonderen Schutz. Die IHK Erfurt gibt in Zweifelsfällen Stellungnahmen gegenüber den Registergerichten zur Eintragungsfähigkeit von Firmierungen ab. Sie haben die Möglichkeit eine Firmenanfrage bei uns zu stellen. Unser Serviceangebot richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Gründungsinteressierte mit Sitz im Bezirk der IHK Erfurt. Interessenten anderer Regionen bitten wir, sich an Ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.

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