Sachverstand gesucht: Werden Sie Prüfer:in

Ohne das persönliche Engagement von über 2.000 Expert:innen aus der regionalen Wirtschaft und den beruflichen Schulen wäre die IHK Südlicher Oberrhein nicht in der Lage, für jährlich etwa 10.000 Prüfungsteilnehmer:innen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine angemessene und faire Prüfung durchzuführen. Deshalb brauchen wir Sie, Ihren Sachverstand und persönlichen Einsatz.
Mehr als 300.000 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer engagieren sich in Deutschland für die Duale Ausbildung und die berufliche Weiterbildung. Qualität kommt nicht von ungefähr. Prüferin oder Prüfer zu sein ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Die Prüfungszeugnisse der IHK gelten – auch über die Grenzen Deutschlands hinaus – als Garantie für einen hohen Qualitätsstandard. Ohne ehrenamtliche Prüfer:innen wäre dies undenkbar. Sie befinden über die berufliche Handlungsfähigkeit der Prüfungsteilnehmer:innen in der Aus- und Weiterbildung und dies in einer enormen Bandbreite und Sachtiefe. Dank Ihres Engagements haben alle unsere Prüfungen einen hohen Praxisbezug. Deshalb sind die Prüfungszeugnisse der IHK eine Garantie für die hohe Qualifikation unserer Fach- und Führungskräfte.
Möchten auch Sie Prüfer/-in bei der IHK werden? Im folgenden Film haben wir die wichtigsten Informationen kurz für Sie zusammengefasst.

Anforderungsprofil

Unsere Prüfer:innen tragen Verantwortung und müssen dem Anspruch der Prüfungen gerecht werden. Die Eignung für die Tätigkeit als Prüfer:in erfordert daher:
  • Sachkunde und fachliche Erfahrungen
  • Kommunikations- und Urteilsvermögen sowie ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
  • Menschliche Reife und pädagogisches Gespür
  • Interesse an der Förderung des Fach- und Führungskräftenachwuchs

Aufgaben

Als Prüfer:in nehmen Sie für die IHK vielfältige Aufgaben wahr. Als Mitglied im Prüfungsausschuss ermitteln und bewerten Sie Prüfungsleistungen und entscheiden verbindlich über Prüfungsergebnisse. Der Prüfungsausschuss ist unabhängig: Die Geschäftsleitung ist ihm gegenüber nicht weisungsbefugt. Allein das fachliche Urteil des Prüfers zählt.

Zu den Aufgaben im einzelnen zählen:
  • Prüfungsaufgaben erstellen
  • Prüfungsarbeiten korrigieren und begutachten
  • Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen und Lehrgespräche bewerten
  • Prüfungsgespräche führen und bewerten
  • Über die Zulassung zur Prüfung in Grenzfällen sowie über Widersprüche entscheiden
Wie viel Zeit Sie uns dafür zur Verfügung stellen, entscheiden Sie selbst. Innerhalb der Prüfungszeiträume können wir viele Termine entsprechend Ihrer Bedürfnisse flexibel festlegen.

Vorteile einer Prüfertätigkeit

Das ehrenamtliche Engagement in einem Prüfungsausschuss hat viele positive Aspekte.

Als Prüfer:in bei der IHK Südlicher Oberrhein
  • leisten Sie einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung,
  • tragen sie dazu bei, dass betriebs- und wirtschaftsnah geprüft wird,
  • erweitern Sie Ihren Horizont durch den ständigen Austausch mit anderen Prüfern, aber auch durch die konstruktive Auseinandersetzung mit den Prüfungskandidaten,
  • nehmen Sie zahlreiche Anregungen für Ihren Arbeitsalltag im Unternehmen bzw. für den Berufsschulunterricht mit,
  • bauen Sie Ihr fachliches Wissen kontinuierlich aus und passen es an die neuesten Entwicklungen in Ihrem Tätigkeitsgebiet an,
  • erhalten Sie für Ihr Unternehmen den Zugang zu einem regionalen Netzwerk von Institutionen und Firmen Ihrer Branche,
  • unterstützen Sie das Ansehen Ihres Unternehmens im Sinne einer positiven Außenwirkung,
  • unterstützen Sie die duale Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal unseres Wirtschaftsstandorts.

Sie wollen Ihr Fachwissen einbringen?

Wir freuen uns darüber, wenn Sie Ihre beruflichen Erfahrungen als Prüferin oder Prüfer einbringen wollen. Nutzen Sie einfach dieses Formular, um mit uns in Kontakt zu treten.

Aufwandsentschädigung

Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist gemäß den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ehrenamtlich (§ 40 Abs. 6 BBiG).

Die IHK Südlicher Oberrhein gewährt Entschädigung für Zeitversäumnis auf der Grundlage der Regelung für ehrenamtliche Richter entsprechend dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz in Höhe von 7 Euro je Stunde (Durchführung mündlicher Prüfungen, Prüferbesprechungen, Notenkonferenzen) bzw. 12 Euro pro Stunde für das Erstellen von Prüfungsaufgaben und für die Korrektur schriftlicher Prüfungsleistungen. Auslagen wie Fahrt- oder Telefonkosten werden ebenfalls ersetzt.

Aufwandsentschädigungen sind steuerlich zu deklarieren. Gemäß § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes sind sie für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer bis zur Höhe von 3.000 Euro jährlich steuerfrei.
Die Steuerfreiheit für Prüfungsaufsichten richtet sich mangels konkreter Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nicht nach § 3 Nr. 26 EStG, sondern nach § 3 Nr. 26a EStG und fällt deutlich geringer aus. Diese Pauschale liegt bei 840 Euro.