Vollversammlung 2026 - 2031

Die Vollversammlung besteht aus Vertretern der regionalen Wirtschaft aus Industrie, Handel und zahlreichen Dienstleistungsbranchen. Alle Wirtschaftszweige sind mit Sitz und Stimme entsprechend ihrem ökonomischen Gewicht in der Region vertreten. In diesem Parlament der Wirtschaft sitzen gleichberechtigt der Geschäftsführer eines Brauereibetriebes neben der Inhaberin einer Designagentur, die Hotelinhaberin neben einem Bankvorstand oder der Spediteur neben der Geschäftsführerin einer Badgestalters.
Dort und in den IHK-Ausschüssen bündeln Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Interessen, um sie wirksam gegenüber Politik und Verwaltung zur Geltung bringen zu können. Hier wird über die Arbeit der IHK entschieden und darüber gewacht, dass die gesetzlichen Aufgaben unternehmensnah wahrgenommen werden. Auch über Höhe und Verwendung der Pflichtbeiträge bestimmt die Vollversammlung.
Die Mitglieder der Vollversammlung wählen aus ihrer Mitte das Präsidium und die Präsidentin oder den Präsidenten. Die laufenden Geschäfte wickeln die Geschäftsführung und die IHK-Mitarbeitenden ab. An ihrer Spitze steht der Hauptgeschäftsführer, der ebenfalls von der Vollversammlung bestellt wird. Er vertritt die IHK rechtsgeschäftlich und gerichtlich gemeinsam mit dem/der Präsidenten/-in und sorgt für die Umsetzung des gesetzlichen IHK-Auftrags, der Vollversammlungs- und Präsidiumsbeschlüsse.