Das IHK-Gesetz: Grundlage unserer Arbeit

Das IHK‑Gesetz („Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie‑ und Handelskammern“) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Arbeit der Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Es wurde erstmals 1956 erlassen und seither mehrfach angepasst, um den wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen der IHKs gerecht zu werden.

Was ist das IHK‑Gesetz?

Das IHK‑Gesetz definiert die Rechtsstellung, Aufgaben, Organisation und Mitgliedschaft der Industrie- und Handelskammern (IHKs). Dabei legt es fest, dass die IHKs Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, die die gewerbliche Wirtschaft vertreten und bestimmte Aufgaben im staatlichen Auftrag erfüllen. Das Gesetz regelt unter anderem:
  • die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft im jeweiligen Kammerbezirk,
  • die Förderung der regionalen Wirtschaft,
  • die Unterstützung staatlicher Behörden durch Gutachten, Stellungnahmen und fachliche Beratung,
  • die Aufgaben in der Berufsbildung, einschließlich Prüfungen und Überwachung der Ausbildung,
  • die Ausstellung wirtschaftsrelevanter Bescheinigungen, z. B. Ursprungszeugnisse.
Das Gesetz stellt außerdem klar, dass die IHKs keine sozial- oder arbeitsrechtlichen Interessen vertreten.

Wofür dient das IHK‑Gesetz?

Das IHK‑Gesetz dient in erster Linie dazu, eine funktionierende wirtschaftliche Selbstverwaltung sicherzustellen. Es schafft einen klaren Rahmen, innerhalb dessen die Industrie- und Handelskammern sowohl öffentliche Aufgaben erfüllen als auch private Wirtschaftsinteressen vertreten.
Durch das Gesetz wird gewährleistet, dass:
  • Unternehmen verbindlich in die Selbstverwaltung eingebunden sind (Pflichtmitgliedschaft),
  • die IHKs unabhängig organisiert und finanziert werden können,
  • regionale Wirtschaftsinteressen professionell und ausgewogen vertreten werden,
  • bundesweit einheitliche Standards für Aufgaben wie Ausbildung, Bescheinigungen oder Beratung bestehen.

Warum ist das IHK‑Gesetz wichtig?

Das Gesetz sichert die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat. Es stellt sicher, dass die Expertise der Wirtschaft systematisch in politische und verwaltungsrechtliche Prozesse einfließt. Gleichzeitig verpflichtet es die Kammern, das Wohl der gesamten regionalen Wirtschaft im Blick zu behalten – nicht nur einzelner Branchen oder Interessen.