Fachkundeprüfung Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagen)

Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer oder Unternehmerin Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird seitens der unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter beziehungsweise Stadtverwaltung) erteilt.
Welche Beförderungen ausgenommen sind, können Sie der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz entnehmen.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist, dass die verantwortlichen Personen zuverlässig, dass das Unternehmen finanziell leistungsfähig und dass entweder der Unternehmer/Unternehmerin oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Wenn Sie Personenverkehr durchführen wollen, der weder Taxen- noch Mietwagenverkehr darstellt (z.B. Omnibus), dann ist für Sie die Prüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagen, von Bedeutung. Diese Prüfung wird von der IHK Südlicher Oberrhein nicht angeboten, sondern wird für Baden-Württemberg zentral durch die IHK Region Stuttgart durchgeführt.

Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer 2 x 1 Stunde). Wurden jeweils beide Prüfungsteile erfolgreich abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündlichen Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten) und findet vor einem Prüfungsausschuss aus drei Personen statt.
Die für die Prüfung relevanten Themen finden Sie in der Sachgebietsliste Taxi und Mietwagen.
Die fachliche Eignung kann in wenigen Fällen auch ohne Ablegen der Prüfung anerkannt werden:
  1. In der Vergangenheit konnten bestimmte Abschlüsse anerkannt werden, die noch im Sinne des Bestandsschutzes auch heute gelten -dafür muss die Ausbildung aber vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein. In einem Antrag kann die Bestätigung eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses beantragt werden. Die relevanten Abschlüsse sind:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/ Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt(in)
    • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden
  2. Bei langjähriger Tätigkeit in einer leitenden Funktion in einem Unternehmen des Taxen- und Mitwagenverkehrs, mindestens nachzuweisen für den Zeitraum von 3 Jahren. In einem Antrag muss dabei durch geeignete Nachweise belegt werden, dass die notwendigen Fachkenntnisse nach oben verlinkter Sachgebietsliste erworben wurden, was evtl. auch in einem Fachgespräch ergänzend geprüft wird.

Genehmigungsbehörden

Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein sind folgende Genehmigungsbehörden für die Erteilung einer zuständig:
Stadt Freiburg i. Br., Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung III - Fahrerlaubnisrecht
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Tel. 0761 201-4848
E-Mail: verkehrsgewerbe@freiburg.de
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald
Stabsbereich 05 - ÖPNV
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Tel. 0761 2187 - 8596
E-Mail: sabrina.jedele@lkbh.de
Landratsamt Emmendingen
Fahrerlaubnisbehörde
Schwarzwaldstr. 4
79312 Emmendingen
Tel. 07641 451-9557
E-Mail: t.grethler@landkreis-emmendingen.de
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Straßenverkehr & ÖPNV
Badstr. 20
77652 Offenburg
Tel. 0781 805-6254
E-Mail: christina.petersdorf@ortenaukreis.de

Prüfungsvorbereitung

Die Prüfung umfasst ein weites Themenfeld und wir empfehlen grundsätzlich eine Teilnahme an einer Schulung. Wir selbst bieten keine Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung an, um die Prüfung neutral durchführen zu können – es sind bereits verschiedene Bildungsträger auf dem Markt aktiv. Sie finden diese zum Beispiel über Suchmaschinen, wenn Sie nach der Fachkundeprüfung für Taxi und Mietwagen und ggf. Ihren Wohnort suchen. Alternativ bieten wir auch mit dem Weiterbildungs-Informations-System eine Plattform an, in die sich Anbieter eintragen können und Sie finden ggf. direkt die passenden Kurse. Suchen Sie zum Beispiel dort nach Fachkunde Taxi.
Sofern Sie sich selbst vorbereiten möchten, ist auch ein Eigenstudium mit Literatur möglich. Es gibt verschiedene Fachbücher auf dem Markt, eine Empfehlung können wir nicht aussprechen.

Gebühr

Fachkundeprüfung Personenbeförderung: 225,- €

aktuell verfügbare Termine und Online-Anmeldung