Innovationsgutscheine BW
Das Förderprogramm Innovationsgutscheine unterstützt Startups bis zum Mittelständler mit Zuschüssen für die Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Mit geringem Antragsaufwand und hoher Bewilligungsquote stellen die Innovationsgutscheine ein praxisnahes Förderprogramm für extern vergebene Leistungen im Rahmen der Forschung und Entwicklung dar.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), bzw. 250 Beschäftigten (Gutschein Mittelstand trifft Start-up´s) und höchstens 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme, bzw. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme (Gutschein Mittelstand trifft Start-up´s). Eine Förderung ist auch für Existenzgründer möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm bezuschusst die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung. Zudem werden Kooperationen von etablierten Unternehmen mit Startups unterstützt.
| Innovationsgutschein | Gegenstand der Förderung |
|---|---|
| Innovationsgutschein BW* | Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten. |
| Innovationsgutschein Hightech BW (für KMU älter als fünf Jahre) | Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. |
| Innovationsgutschein Start-up BW (für Startups bis max. fünf Jahre nach Gründung)* | Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech |
| Mittelstand trifft Startup´s (Als Start-up´s zählen hier Unternehmen, die jünger als zehn Jahre sind.) | Zur Unterstützung von Kooperationen etablierter Unternehmen mit Start-up´s für innovative Vorhaben, z. B. für den Erwerb von Produkten oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen, etwa zur Optimierung interner Prozesse, Entwicklung eines neuen Produkts, strategische Partnerschaften für innovative Vorhaben, gemeinsame Entwicklung einer Innovation |
*Mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Ein Nachweis über die Gründung muss erst bei Einreichung des Verwendungsnachweises vorgelegt werden.
Vereinfacht formuliert eignen sich die Innovationsgutscheine für alle FuE-Projekte mit folgenden Merkmalen:
- Zeitskala und Projektvolumen überschaubar
- Innovativ gegenüber dem Stand der Technik oder im Branchenvergleich
- Externe Vergabe eines Teilpakets der FuE-Maßnahmen
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem:
- FuE-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige. unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder Familienmitglieder,
- klassische Unternehmensberatungen und Unternehmenscoachings,
- Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die üblicherweise betriebsintern ablaufen,
- die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen
- der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie
- interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten)
Weitere Ausschlusskriterien finden Sie hier.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 % dieser Ausgaben ab.
Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Sinne der Förderung gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen. Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.
Bei den Gutscheinen Hightech-BW, Startup-BW und Mittelstand trifft Start-up´s werden auch Material bzw. Kosten für Produkte gefördert, die zur Umsetzung eines innovativen Vorhabens nötig sind.
Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
| Innovationsgutschein | Zuwendung |
|---|---|
| Innovationsgutschein BW | 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 7.500€ |
| Innovationsgutschein Hightech BW | 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€ |
| Innovationsgutschein Start-up BW | 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€ |
| Mittelstand trifft Start-up´s | 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€ |
- Die Förderung wird pro Unternehmen alle 12 Monate (ggf. Nach vorherigem Projektabschluss) gewährt. Bei wiederholter Förderung von Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, muss es sich um ein vom bereits geförderten Projekt unabhängiges Innovationsvorhaben handeln.
- Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.
- Der Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up's kann nur einmal bewilligt werden.
Wo stellt man den Antrag?
Antragsformulare und Merkblätter finden Sie im auf der Webseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums. Der Antragsaufwand ist im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen überschaubar.
Wann stellt man den Antrag?
Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach Zugang des Bewilligungsbescheids erfolgen.
- Nach Abschluss des Vorhabens werden die Abrechnungsunterlagen bei der L-Bank eingereicht, das anschließend nach Prüfung den Zuschuss ausbezahlt.
Was ist sonst noch zu beachten?
Bei den Innovationsgutscheinen Hightech werden die antragstellenden Unternehmen in bestimmten Fällen zu einem Präsentationstermin eingeladen, an dem sie ihr innovatives Vorhaben mit einer ca. 15-minütigen Präsentation den Mitgliedern eines Innovationsausschusses vorstellen. Auf dieser Basis wird vom Wirtschaftsministerium abschließend über die Vergabe der Innovationsgutscheine Hightech entschieden
Abgelehnte Anträge können erneut gestellt werden, sofern der Innovationsausschuss eine inhaltliche Nachbesserung empfohlen hat.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartnern sowie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online unter: L-Bank Innogutscheine