Frankreich: Meldepflichten im Transportgewerbe
Einheitliches EU-Meldeportal für Transportunternehmen
Seit dem 2. Februar 2022 müssen Entsendemeldungen für Transportdienstleistungen zwischen EU-Staaten über “IMI” registriert werden, dem Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Union. Bei Entsendungen sind im Fahrzeug folgende Dokumente mitzuführen:
- Entsendemeldung (über das IMI-Portal)
- Fahrtenschreiberaufzeichnungen
- Frachtbrief
Weitere Dokumente wie Arbeitsvertrag, frachtbezogene Unterlagen oder Gehaltsabrechnungen können über das IMI-Portal angefordert werden. Diese sind auf Anfrage der zuständigen Behörden innerhalb einer Frist von acht Wochen zu übermitteln.
Entsendemeldungen für die Erbringung von Dienstleistungen in Frankreich erfolgen weiterhin über das französische Meldeportal “SIPSI”. Auf SIPSI müssen auch Transportunternehmen aus Nicht-EU-Ländern Einsätze ihrer Fahrer in Frankreich anmelden.
Die Europäische Kommission beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ) und informiert zur Registrierung in IMI-Portal
Die französische Regierung informiert zu den Meldeformalitäten und zur Branchenvereinbarung Gütertransport (in französischer Sprache).
Zu beachten: Bei grenzüberschreitenden Fahrten mit leichten Nutzfahrzeugen (unter 3,5 t) ist eine Entsendebescheinigung über das französische Portal SIPSI zu beantragen, sofern in Frankreich be- oder entladen wird. Diese ist dann für jeweils 6 Monate pro Fahrer gültig. Das gleiche gilt für Personentransporte mit Fahrzeugen mit weniger als 9 Sitzplätzen. Den Link zum SIPSI-Portal sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Bilaterale Beförderungen: Nicht meldepflichtig
Bilaterale Beförderungen innerhalb von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten nicht als Entsendung. Daher sind für bilaterale Beförderungen keine Entsendemeldungen erforderlich.
Ein Beispiel für bilaterale Beförderungen:
- Ihr LKW-Fahrer führt eine Fahrt nach Frankreich zum Be- oder Entladen von Gütern durch und fährt anschließend zurück nach Deutschland.
Wenn Ihr Fahrer auch andere Arten von Beförderungen, beispielsweise Kabotage, in einem oder von einem oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat durchführt, gilt er als entsandt. Für Ihre Fahrer, die in EU-Mitgliedstaaten entsendet werden, sind Entsendemeldungen über das IMI-Portal erforderlich.
Weitere Ausnahmen
Ausgenommen von der Pflicht zur Online-Entsendemeldung ist der Transit. Ausgenommen sind auch reine Warenabholungen in Frankreich und reine Warenlieferungen nach Frankreich , wenn der Transport als eine Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart wurde. Ebenfalls ausgenommen von der Meldepflicht sind Arbeitseinsätze auf eigene Rechnung ohne Vertragsverhältnis mit einem Leistungsempfänger in Frankreich, beispielsweise Messebesuche. Ebenfalls von den Meldepflichten ausgenommen sind punktuelle Einsätze von kurzer Dauer beispielsweise für Künstler, Sportler sowie für Teilnehmer an Symposien, Seminaren oder wissenschaftlichen Veranstaltungen.
Entsendeformalitäten wie die A1-Bescheinigung sowie die Vergütung nach dem Mindestlohn müssen eingehalten werden.
Mindestlohn (SMIC)
Der französische gesetzliche Mindestlohn „SMIC“ wird in der Regel jährlich festgelegt. Seit 1. Juni 2026 beläuft sich der Mindestlohn auf 12,31 Euro pro Stunde brutto unter Zugrundelegung der 35-Stunden-Woche. Der monatliche Mindestlohn beträgt 1.867,02 Euro brutto. Davon abweichend sind höhere Mindestlöhne verpflichtend, wenn diese in allgemeinverbindlichen französischen Tarifverträgen entsprechend festgelegt werden.
Die französische Regierung informiert unter der Rubrik “Deutsch” zum Stundenlohn sowie zu Arbeits- und Ruhezeitregelungen für Arbeitnehmer im Straßentransport.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Bei Nichteinhaltung der Entsendevorschriften drohen sowohl Arbeitgebern als auch Auftraggebern Bußgelder in Höhe von 2.000 Euro pro Entsendemitarbeiter, 4.000 Euro im Wiederholungsfall, bei einem Höchstbetrag von 500.000 Euro.
Uns bekannten deutschsprachigen Vertreter im Rahmen der Mitarbeiterentsendung
Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer
(Chambre Franco-Allemande de Commerce et d’Industrie)
18 rue Balard
F- 75015 Paris
Telefon: +33 1 40 58 35 77
E-Mail-Kontakt
Deutschsprachige Ansprechpartner: Frau Aurore LIBERAL und Frau Charlotte PEREZ
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Euro-Droit SAS
BP 232
28, rue Schweighaeuser
F-67006 Strasbourg cedex
Telefon: +33 3 88 45 69 80
Telefax: +33 3 88 45 69 85
E-Mail-Kontakt
Deutschsprachiger Ansprechpartner: alle Mitarbeiter/Innen sprechen
deutsch und französisch
BP 232
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FIBA S.A.
7, avenue de l’Europe
F-67300 Schiltigheim
Telefon: +33 3 88 18 59 59
Telefax: +33 3 88 18 83 81
E-Mail-Kontakt
Deutschsprachiger Ansprechpartner: Madame Emmanuelle Parisse
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F-67300 Schiltigheim
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Deutschsprachiger Ansprechpartner: Madame Emmanuelle Parisse
Hans & Associes Haguenau
10, rue des Moines
F-67500 HAGUENAU
Telefon: +33 (0)3 88 54 17 30
Telefax: +33 (0)3 88 54 17 39
E-Mail-Kontakt
Deutschsprachiger Ansprechpartner: Monsieur Hubert Balbierer
10, rue des Moines
F-67500 HAGUENAU
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Deutschsprachiger Ansprechpartner: Monsieur Hubert Balbierer
IN EXTENSO STRASBOURG BP 50043
5, Allée d'Helsinki
F-67012 Strasbourg Cédex
Telefon: +33 3 90 20 81 00
Telefax: +33 3 90 20 81 10
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Deutschsprachiger Ansprechpartner: Monsieur Bernard Harder
5, Allée d'Helsinki
F-67012 Strasbourg Cédex
Telefon: +33 3 90 20 81 00
Telefax: +33 3 90 20 81 10
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Deutschsprachiger Ansprechpartner: Monsieur Bernard Harder
Schultze & Braun GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Oberländerstr. 1
D-77694 Kehl
Telefon: +49 7851 9388-0
Telefax: +49 7851 9388-100
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Deutschsprachiger Ansprechpartner: Steuerberater Mario Schnurr, Expert-comptable Jérémy Reis
Oberländerstr. 1
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Guretruck GmbH
Petersgasse 22
D-36037 Fulda
Telefon: +49 661 20618145
Mobil: +49 151 640 940 10
E-Mail-Kontakt
Deutschsprachiger Ansprechpartner: Frau Anita Engbrecht
Petersgasse 22
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Deutschsprachiger Ansprechpartner: Frau Anita Engbrecht
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