Indien: Dienstleistungserbringung - Online Form 10F

Das Formular benötigen deutsche Unternehmen, die in oder für Indien Dienstleistungen erbringen. Auf diese Dienstleistungen werden in Indien Quellensteuern erhoben. Der indische Kunde muss die Quellensteuer im Namen des deutschen Unternehmens an das indische Finanzamt abführen.

Formular 41

Das Formular 41 erfüllt die Funktion, grundlegende Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit eines ausländischen Unternehmens gegenüber den indischen Steuerbehörden zu bestätigen. Es ergänzt die Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate, TRC) aus Deutschland, die im Rahmen des Antrags verpflichtend einzureichen ist.
Die Beantragung des Formulars 41 erfolgt online über das offizielle indische Steuerportal.

Fazit für Unternehmen

Wer in Indien tätig ist oder Einkünfte aus Indien erzielt, sollte das Formular 41 rechtzeitig berücksichtigen, um steuerliche Vorteile weiterhin korrekt geltend machen zu können.
Neben einer Ansässigkeitsbescheinigung und einer NO PE-Declaration muss das Formular an das indische Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt über das Portal der indischen Finanzverwaltung.
Die Registrierung kann mit oder ohne indische Steuernummer (PAN) erfolgen. Für die Registrierung braucht man nicht zwingend eine indische Handynummer.
Beachten Sie auch, ob Ihr Unternehmen in Indien steuerlich registriert ist oder nicht: Hier finden Sie weitere Informationen zur steuerlichen Registrierung.