Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Verantwortung von Unternehmen in ihren Lieferketten. Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist es, Menschenrechte zu schützen und Umweltverstöße entlang globaler Lieferketten zu vermeiden.
Auch auf europäischer Ebene werden die Anforderungen weiterentwickelt. Künftig sollen zusätzliche Regelungen durch die EU-Lieferkettenrichtlinie und die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten gelten. Mit den im Jahr 2026 beschlossenen Anpassungen wurden einige Vorgaben überarbeitet und Fristen verschoben. Dadurch erhalten Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf die neuen europäischen Anforderungen.
Obwohl die gesetzlichen Pflichten in erster Linie größere Unternehmen betreffen, können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Zulieferer von entsprechenden Anforderungen ihrer Kunden betroffen sein. Daher empfiehlt es sich, die Entwicklungen frühzeitig im Blick zu behalten und sich mit den Anforderungen an eine nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferkette vertraut zu machen.

Erleichterungen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat Vereinfachungen beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bereits erste Erleichterungen umgesetzt:
  • Unternehmensberichte werden derzeit nicht mehr geprüft.
  • Unternehmen erhalten verstärkt praktische Hilfestellungen und Unterstützungsangebote.
  • Bußgelder sollen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verhängt werden.
  • Laufende Verfahren wegen weniger schwerwiegender Verstöße werden eingestellt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt unmittelbar für große Unternehmen mit Sitz in Deutschland:
  • seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten,
  • seit 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen in der Regel nicht direkt unter das Gesetz. Dennoch können sie betroffen sein, wenn sie Lieferant oder Geschäftspartner eines verpflichteten Unternehmens sind. Große Unternehmen verlangen häufig Informationen oder Nachweise zu Nachhaltigkeit, Menschenrechten und Umweltstandards von ihren Zulieferern.

Worum geht es im Lieferkettengesetz?

Das Gesetz soll dazu beitragen, Menschenrechte zu schützen und bestimmte Umweltstandards entlang globaler Lieferketten einzuhalten. Unternehmen sollen Risiken erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden zu vermeiden.
Wichtig ist: Das Gesetz verlangt keinen garantierten Erfolg, sondern angemessene Anstrengungen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie sich mit möglichen Risiken auseinandersetzen und geeignete Maßnahmen getroffen haben.

Welche Anforderungen bestehen?

Zu den wichtigsten Elementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gehören:
  • Risikomanagement: Risiken in den eigenen Geschäftsabläufen und bei direkten Lieferanten erkennen und bewerten.
  • Grundsatzerklärung: Festlegung der Unternehmensgrundsätze zum Schutz von Menschenrechten.
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Behebung von Risiken und Verstößen.
  • Beschwerdeverfahren: Einrichtung einer Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Verstöße vertraulich zu melden.
  • Dokumentation: Nachweis der durchgeführten Maßnahmen und Prozesse.
Auch wenn KMU in der Regel nicht unmittelbar vom Gesetz erfasst werden, fragen viele große Kunden bereits heute Informationen zu Lieferketten, Nachhaltigkeitsstandards oder Compliance-Themen ab. Unternehmen, die diese Anforderungen frühzeitig berücksichtigen, können ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und sich bei Ausschreibungen oder als Zulieferer besser positionieren.
Detaillierte Informationen, Praxisbeispiele sowie häufig gestellte Fragen zum Lieferkettengesetz stellen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit.