Wir sind umgezogen: Seit dem 30. Juni finden Sie uns wieder in unserer modernisierten Hauptstelle in der Schnewlinstr. 11-13 in Freiburg. Weitere Infos.
Nr. 6797924

Handelsregister, Firmierung und Geschäftsbezeichnung

Eine Firmierung ist die Benennung eines Unternehmens. Der Name ist das Wiedererkennungsmerkmal für Kunden und Geschäftspartner und die Abgrenzung zu der Konkurrenz. Hier erfahren Sie, wie und mit welchem Namen Sie Ihr Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen können.

Wer darf im rechtlichen Sinn eine Firma führen und wie wird diese gebildet? Worin besteht der Unterschied zwischen Firma, Geschäftsbezeichnung und Marke? Antworten finden Sie hier.

Wenn Sie beabsichtigen für ein Unternehmen mit Sitz in der Stadt Freiburg, dem Ortenaukreis oder den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald eine Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen bietet die IHK Südlicher Oberrhein gerne den Service einer kostenlosen firmenrechtlichen Prüfung der gewünschten Firmierung an.

Die Verzögerung des Eintragungsverfahrens kann häufig mit einfachen Mitteln vermieden werden.

Wie darf man sich als Gewerbetreibender nennen? Was ist der Unterschied zwischen einer Firma und einer Geschäftsbezeichnung? Wichtige Informationen dazu finden Sie hier.

Wer muss sich in das Handelsregister eintragen lassen? Ist eine freiwillige Eintragung möglich? Welche Folgen hat die Eintragung? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Handelsregistereintrag finden Sie hier.

Das Merkblatt informiert über die Anmeldung eines Gewerbes gem. § 14 Gewerbeordnung (GewO) und andere, hiermit zusammenhängende gewerberechtliche Vorschriften.