EU-Kommission: Reform des Vergaberechts
Die Europäische Kommission möchte das europäische Vergaberecht grundlegend überarbeiten. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sollen künftig von vereinfachten und einheitlicheren Vergabeverfahren profitieren. Gleichzeitig sollen Mitgliedstaaten bei öffentlichen Ausschreibungen mehr Möglichkeiten erhalten, Anbieter aus China auszuschließen, wenn dies im Interesse eines fairen Wettbewerbs oder der wirtschaftlichen Sicherheit Europas erforderlich ist. Die Reform soll dazu beitragen, Bürokratie abzubauen, Investitionen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.
Die EU-Kommission hat Vorschläge zur Modernisierung der öffentlichen Beschaffung und zur Stärkung des Innovationsstandorts Europa vorgestellt. Öffentliche Ausschreibungen sollen künftig einfacher, digitaler und strategischer werden. Gleichzeitig sollen europäische Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt werden.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Abbau von Bürokratie und Vereinfachung des Vergaberechts
- Einführung einer europaweiten digitalen Vergabeplattform
- Stärkere Gewichtung von Qualitäts- und Innovationskriterien
- Mehr Möglichkeiten zur Bevorzugung europäischer Anbieter
- Schnellere Vergabeverfahren für innovative Unternehmen und Start-ups
- Förderung von Forschung, Entwicklung und „Made in Europe“-Technologien
Mit den Reformen will die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, Innovationen beschleunigen und öffentliche Investitionen gezielter für europäische Wertschöpfung nutzen.