Strompreiskompensation: DEHSt veröffentlicht Billigkeitsrichtlinie für 2025
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ihre Billigkeitsrichtlinie für die Beihilfe bei indirekten CO₂-Kosten für das Abrechnungsjahr 2025 veröffentlicht. Die Richtlinie mit allen Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie nachstehend.