Klimazwischenziele stehen fest!

Die Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026 legt erstmals ein verbindliches Klimazwischenziel der EU für 2040 fest. Kern ist die Verpflichtung, die Netto‑Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Mit der Verordnung schließt die EU die Lücke zwischen dem 2030‑Ziel und der Klimaneutralität bis 2050. Diese Zielsetzung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats und den Ergebnissen der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Pariser Abkommens.

Bewertungszyklus wird eingeführt

Die Kommission muss alle relevanten Rechtsvorschriften nach 2030 überprüfen und bei Bedarf anpassen, um das 2040‑Ziel zu erreichen. Außerdem wird ein regelmäßiger Bewertungszyklus eingeführt: Ab 2027 erfolgt alle zwei Jahre ein Bericht zur Zielerreichung, zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und zu sozialen Auswirkungen. Eine wichtige Rolle spielen natürliche und technische CO₂‑Entnahmen, da natürliche Senken durch den Klimawandel zunehmend unsicher werden. Auch internationale CO₂‑Gutschriften können ab 2036 in begrenztem Umfang genutzt werden, sofern strenge Qualitätskriterien erfüllt sind.

Bedeutung für Deutschland

Für Deutschland bedeutet das 2040‑Ziel einen erheblichen Transformationsdruck. Als große Industrienation mit hohen Emissionen muss Deutschland den Ausbau erneuerbarer Energien, die Elektrifizierung von Verkehr und Wärme sowie die Umstellung der Industrie deutlich beschleunigen. Besonders betroffen sind energieintensive Branchen wie Stahl, Chemie, Zement, Glas, Keramik sowie die Automobil‑ und Luftfahrtindustrie, die stark in neue Technologien wie Wasserstoff und CCS investieren müssen. Auch Verkehr und Gebäude geraten stärker unter Druck, da der neue Emissionshandel für diese Sektoren ab 2028 greifen wird. Zudem müssen Landwirtschaft und Landnutzung ihre Senkenfunktion verbessern. Soziale Aspekte wie Energie‑ und Mobilitätsarmut erhalten ein größeres Gewicht, was für Deutschland zusätzliche flankierende Maßnahmen zur sozialen Abfederung erforderlich macht.