Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau
Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortungsvolle Aufgaben in der Personalwirtschaft von Unternehmen, in der Personalberatung sowie in der Personal- und Organisationsentwicklung zu übernehmen. Sie beraten kompetent, begleiten Veränderungsprozesse und steuern personalwirtschaftliche Maßnahmen. Dabei beherrschen sie sowohl operative als auch administrative Aufgaben des Personalwesens.
Darüber hinaus wirken sie aktiv an Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing mit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Aus- und Weiterbildung, ergänzt durch ausgeprägte Kommunikations- und Managementkompetenzen.
Darüber hinaus wirken sie aktiv an Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing mit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Aus- und Weiterbildung, ergänzt durch ausgeprägte Kommunikations- und Managementkompetenzen.
Zulassung
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Verordnung unter § 2.
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen, die in der entsprechenden Verordnung zum angestrebten Fortbildungsabschluss festgelegt sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.
Hinweis: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Bitte registrieren Sie sich zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen in unserem Bildungsportal.
Anmeldung
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir Ihre fristgerechte Anmeldung. Diese finden Sie unter “Weitere Informationen”. Bitte senden Sie uns diese per Mail zu.
Hinweis: Anmeldungen ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können nicht berücksichtigt werden.
Prüfungstermine
| Schriftliche Prüfung | Anmeldeschluss* |
| 14./15. April 2027 | 4. Januar 2027 |
| 25./26. Oktober 2027 | 28. Juni 2027 |
* Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen berücksichtigt werden können, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der Industrie- und Handelskammer Fulda eingehen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 365,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der IHK Fulda.
