Meisterbonus für IHK-Fortbildungsabschlüsse

Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen bei den Industrie- und Handelskammern den „Meisterbonus“. Den Meisterbonus können Absolventen erhalten, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben.
Entscheidend für die Beantragung des Meisterbonus ist die Feststellung des Prüfungsergebnisses. Für Prüfungen, für die das Prüfungsergebnis ab dem 01.01.2026 festgestellt wurde, kann ein Meisterbonus von 2000 Euro beantragt werden.
Antragstellung:
Der Meisterbonus wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
  • Sie haben eine Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7 bei einer IHK erfolgreich abgelegt. (Wenn Sie im Kalenderjahr mehrere Abschlüsse erworben haben, die den Kriterien gerecht werden, kann der Meisterbonus nur für den ersten erworbenen Abschluss beantragt und bewilligt werden.)
  • Sie haben für den selben Abschluss nicht bereits in einem anderen Bundesland einen Meisterbonus erhalten oder beantragt.
  • Ihr Beschäftigungsort oder Ihr Hauptwohnsitz lagen, zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses, im Freistaat Thüringen. Hierzu sind folgende Nachweise erforderlich:
a) zum Nachweis des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung
  • die Kopie eines gültigen Personaldokuments. Achtung: Bei jeglicher Adressänderung im Personalausweis (Aufkleber auf der Rückseite) oder Reisepass, wird eine erweiterte Meldebescheinigung (Bestätigung Einwohnermeldeamt) benötigt.
b) zum Nachweis des Beschäftigungsortes zum Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung
  • die Bestätigung des Arbeitgebers auf dem vorliegenden Antrag oder
  • eine Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers, ein Arbeitszeugnis oder
  • eine Lohnbescheinigung (aus dem Monat, an dem die Prüfung bestanden wurde.)
Der Meisterbonus wird gefördert durch den Freistaat Thüringen.