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Finanzierung Aktuell

Das Förderprogramm „InnoInvest“ wurde aktualisiert: Neben der Digitalisierung wird jetzt auch die drastische Verringerung der Emission von Kohlendioxid und Treibhausgasen (Dekarbonisierung) gefördert. Voraussetzungen sind: ein klarer Innovationsbezug und mindestens 25 % Einsparung gegenüber dem aktuellen Zustand (die Einsparung betrifft Energie und Kohlendioxid). Ab sofort sind auch die Branchen des Bauhauptgewerbes und des Handels mit Kraftfahrzeugen förderfähig.

Deutlich mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von der Überarbeitung des Zuschussprogramms InnoInvest profitieren.

Bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss für natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks.

Mit dem zinsverbilligten Darlehen ThüringenKredit will das Land eine Investitionsoffensive starten, um die Investitionstätigkeit der Thüringer Wirtschaft anzukurbeln. Gefördert werden Investitionen, laufende Betriebsausgaben sowie Unternehmensnachfolgen.

Ab dem 01.07.2025 bietet die KfW eine weiterentwickelte Digitalisierungs- und Innovationsförderung mit den Programmen ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation an.

Mit dem Mittelstandsfonds II sollen etablierte mittelständische Thüringer Unternehmen, die in ihr weiteres Wachstum investieren oder die eine Nachfolge anstreben, unterstützt werden.

Im Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können ab sofort die GRW-Anträge ohne Durchfinanzierungsbestätigung eingereicht werden.

KfW stellt zinsgünstiges Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung. Seit 01.11. stehen für Gründungsvorhaben, Unternehmensübernahmen sowie für die Festigung und Erweiterung junger Unternehmen der "ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge" zur Verfügung.

Nach einer Richtlinienänderung wurde der Kreis der förderfähigen Kleinstunternehmen erweitert und die Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsstelle KLUG-Förderung bestimmt.

Seit dem 01.08.2026 gilt eine neue Thüringer GRW-Richtlinie, die an die Neufassung des bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angepasst wurde.

Die Europäische Kommission hat eine neue Allgemeine De-minimis-Verordnung verabschiedet. Sie gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030.