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Nr. 5273972

Zuschussprogramme für Investitionen

Mit einem Zuschuss bis zu 45 Prozent können Investitionsvorhaben von Kleinstunternehmen, wenn die Vorhaben der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung im ländlichen Raum dienen, gefördert werden.

Seit dem 01.08.2026 gilt eine neue Thüringer GRW-Richtlinie, die an die Neufassung des bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angepasst wurde.

Mit dem Förderprogramm „InnoInvest“ unterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in wettbewerbsfähige neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.