Prüfungsvorgaben
Kaufleute für Büromanagement
Die Prüfungsvorgaben unterscheiden sich je nachdem welche Ausbildungsordnung zugrunde zu legen ist. Ausbildungsverträge mit Beginn VOR dem 01.08.2025 gilt die Ausbildungsordnung 2014, für alle anderen die Ausbildungsordnung 2025.
Allgemein für beide Prüfungsordnungen
Die Abschlussprüfung wird in Form der gestreckten Prüfung abgenommen, die Abnahme erfolgt in zwei zeitlich auseinanderfallenden Zeitpunkten.
| Abschlussprüfung Teil 1 | Frühjahr und Herbst | i.d.R. nach 15 Monaten |
| Abschlussprüfung Teil 2 | Sommer und Winter | zum Ende der Ausbildungszeit |
Die Abschlussprüfung Teil 1 findet bei Regelausbildungszeit (36 Monate) nach 15 Monaten statt, bei Verkürzungen rutscht der Termin der AP 1 entsprechend der Verkürzung nach vorne. Anrecht auf Verschiebung besteht nur aus den gemäß der Prüfungsverordnung anerkannten wichtigem Gründen, die Verkürzung selbst stellt keinen wichtigen Grund dar.
Prüfungsbereiche
| Teil 1 | Informationstechnisches Büromanagement | 120 Minuten | ungebunden | 25 % |
| Teil 2 | Kundenbeziehungsprozesse | 150 Minuten | ungebunden | 30% |
| Wirtschaft und Sozialkunde | 60 Minuten | gebunden (maschinelle Auswertung) | 10 % | |
| Fachaufgabe in Wahlqualifikation | 30 Minuten | mündlich | 35 % |
Die Prüfungsteile sind in der vorgeben Rheinfolge abzulegen, i.d.R. kann eine Abnahme der Abschlussprüfung Teil 2 erst nach abgeschlossener Abschlussprüfung Teil 1 erfolgen.
Ausbildungsordnung 2014
Abschlussprüfung Teil 1
Letzte Abschlussprüfung Teil 1: Herbst 2026
Die Prüfung wird PC-gestützt durchgeführt, die Bewertungsgrundlage bilden dabei die erzeugten Ausdrucke und nicht die Bearbeitung am PC. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Abschlussprüfung Teil 2
Letzte Abschlussprüfung Teil 2: Winter 2027/2028
Im Teil 2 der Abschlussprüfung müssen die Prüflinge in einer der gewählten Wahlqualifikation ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen. Die Wahlqualifikation muss der Auszubildende erstmalig bei Vertragsabschluss auswählen und kann diese bei Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 ändern. Neben der Wahlqualifikationen muss der Auszubildende mit Prüfungsanmeldung eine Prüfungsvariante auswählen.
Nach Abgabe der Prüfungsanmeldung sind keine Änderungen der Wahlqualifikation oder der Prüfungsvariante mehr möglich.
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Wahlqualifikationen:
Die zur Auswahl stehenden Wahlqualifikationen (WQs) sind betriebsabhängig, sodass sich die Anzahl der verfügbaren Optionen nach dem jeweiligen Betrieb richten. Die im Betrieb ausbildbaren WQ werden bei Erstausbildung den Betrieben seitens der SIHK zu Hagen nach Prüfung genehmigt und mitgeteilt.
Folgende Wahlqualifikationen stehen laut Ausbildungsordnung zur Auswahl:
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1. Auftragssteuerung und -koordination
2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
3. Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
4. Einkauf und Logistik
5.Marketing und Vertrieb
6.Personalwirtschaft
7.Assistenz und Sekretariat
8.Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
9. Verwaltung und Recht
10. Öffentliche Finanzwirtschaft
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Prüfungsvarianten:
Der Prüfling muss bei Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 für das fallbezogene Fachgespräche eine Prüfungsvariante auswählen.
Prüfungsvariante 1: praxisbezogene Fachaufgabe
Der Prüfling wählt eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben aus. Vor Beginn des Fachgespräches erhalten Sie 15 Minuten Vorbereitungszeit. Im Anschluss sind im Rahmen des Fachgespräches Bearbeitungsmethoden und Lösungswege aufzuzeigen und abzuwägen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, in welchem der zwei gewählten Wahlqualifikationen, die zu bearbeitende Aufgaben zur Wahl gestellt werden und teilt dies dem Prüfling erst vor Beginn der Prüfung mit.
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Ablauf des Fachgespräches:
Der Prüfling teilt dem Ausschuss mit, welche Aufgabe er gewählte hat. Die Aufgabe sowie der Lösungsweg sind innerhalb von 5 Minuten zu skizzieren. Nach Ablauf der Zeit wird der Ausschuss in das Fachgespräch überleiten.
Prüfungsvariante 2: Report
Der Prüfling fertigt im Vorfeld für jede gewählte Wahlqualifikation einen Report an. Dieser dient als Gesprächsgrundlage. Themen, die im direkten Zusammenhang mit dem Kernthema stehen können, ebenfalls abgefragt werden. Der Prüfungsausschuss wählt für die Durchführung des Fachgespräches einen Report aus und teilt seine Entscheidung vor Beginn des Fachgespräches am Prüfungstag mit.
Die Abgabe des Reportes ist online über „Digitale Projektanträge“ (DiPa) durchzuführen, dort muss die Abgabe bis einschließlich dem Tag der schriftlichen Prüfung erfolgen. Der Zugang erfolgt über das Azubi-Infocenter(link) oder bei DiPa(link).
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Auswahl der Fachaufgabe:
Aus den gewählten Wahlqualifikationen soll der Auszubildende eine Fachaufgabe wählen, die er selbstständig durchführt. Die folgenden Hinweise helfen Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten und angemessen Fachaufgabe.
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Es handelt sich um eine berufstypische Aufgabe eines Kaufmanns für Büromanagement.
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Die Fachaufgabe stellt eine Herausforderung dar, standardisierte Abläufe und Routineaufgaben sind nicht geeignet.
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Die Fachaufgabe muss von Ihnen eigenständig bearbeitet werden.
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Es gibt eine Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsphase.
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Sie müssen abwägen und Entscheidungen treffen.
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Formale Vorgaben:
Sie müssen je Report eine PDF-Datei erstellen und bis zum Abgabetermin in DiPa innerhalb eines Vorganges hochladen. Für jeden der Reporte gelten folgende formelle Vorgaben.
| Reportvorgabe | Daten |
| Deckblatt |
Namen des Prüflings
Prüfungsnummer
Wahlqualifikation
Thema
|
| Inhaltsverzeichnis |
Ist anzulegen
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| Seitenanzahl | 3 Seiten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis) |
| Formatierung |
DIN A 4
Arial 11
1,5- Abstand
Seitenabstand recht, links 2,5 cm
Seitennummerierung fortlaufend
|
| Abgabe | Bis einschließlich Tag der schriftlichen Prüfung |
- Abgabe von keinem, einem Report oder leere Seiten:
Es erfolgt die Bewertung des Fachgespräches mit 0 Punkten. Ein Wechsel der Variante kann nur erfolgen, wenn kein Verschulden seitens des Prüflings vorliegt. Die Beweisplicht liegt beim Teilnehmer.
- Abgabe von einem/zwei schlechten Reporte/n:
Der Ausschuss wählt wie gewohnt einen Report aus und die mündliche Prüfung wird wie gewohnt durchgeführt. Ein Anrecht auf Wahl des besseren Reportes besteht nicht.
- Thema passt nicht zur Wahlqualifikation:
Wird behandelt wie Abgabe eines schlechten Reportes.
Es erfolgt die Bewertung des Fachgespräches mit 0 Punkten. Ein Wechsel der Variante kann nur erfolgen, wenn kein Verschulden seitens des Prüflings vorliegt. Die Beweisplicht liegt beim Teilnehmer.
- Abgabe von einem/zwei schlechten Reporte/n:
Der Ausschuss wählt wie gewohnt einen Report aus und die mündliche Prüfung wird wie gewohnt durchgeführt. Ein Anrecht auf Wahl des besseren Reportes besteht nicht.
- Thema passt nicht zur Wahlqualifikation:
Wird behandelt wie Abgabe eines schlechten Reportes.
-
Ablauf des Fachgespräches:Der Prüfling startet mit der mündlichen Darstellung des vom Ausschuss gewählten Reportes. Die Aufgabe sowie der Lösungsweg sind innerhalb von 5 Minuten zu skizzieren. Nach Ablauf der Zeit wird der Ausschuss in das Fachgespräch überleiten.
Ausbildungsverordnung 2025
Abschlussprüfung Teil 1
Die Prüfung wird PC-gestützt durchgeführt, die Bewertungsgrundlage bilden dabei die erzeugten Ausdrucke und nicht die Bearbeitung am PC. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. Die Abschlussprüfung Teil 1 findet in der Regelausbildungszeit (36 Monate) nach 15 Monaten statt, bei Verkürzungen rutscht der Termin der AP 1 entsprechend der Verkürzung nach vorne. An Anrecht auf Verschiebung besteht nur aus wichtigem Grund (Krankheit mit Attest).
Abschlussprüfung Teil 2
Im Teil 2 der Abschlussprüfung muss der Prüfling in einer der gewählten Wahlqualifikationen ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen. Die Wahlqualifikationen muss der Auszubildende erstmalig bei Vertragsabschluss auswählen und kann diese bei Anmeldung zur Teil 2 Prüfung ändern. Neben der Wahlqualifikationen muss der Auszubildende mit der Prüfungsanmeldung eine Prüfungsvariante auswählen.
Nach Abgabe dieser Anmeldung sind keine Änderungen der Wahlqualifikation oder der Prüfungsvariante mehr möglich.
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Wahlqualifikationen:
Die zur Auswahl stehenden Wahlqualifikationen (WQs) sind betriebsabhängig, sodass sich die Anzahl der verfügbaren Optionen nach dem jeweiligen Betrieb richten. Die im Betrieb ausbildbaren WQ werden bei Erstausbildung den Betrieben seitens der SIHK nach Prüfung genehmigt und mitgeteilt.
Folgende Wahlqualifikationen stehen laut Ausbildungsordnung zur Auswahl:
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1. Auftragsprozesse steuern
2. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
3. Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen
4. Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen
5.Marketing und Vertriebsaktivitäten mitgestalten
6.Personalwirtschafte Prozesse umsetzen
7.Assistenzaufgaben übernehmen
8.Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgabe des Veranstaltungsmanagements übernehmen
9. Aufgaben der Verwaltung war nehmen und Recht anwenden
10. Haushaltsmittel planen und bewirtschaften
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Informationen über den Inhalt der Wahlqualifikationen finden Sie hier.
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Prüfungsvarianten:
Der Prüfling muss bei Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 für das fallbezogene Fachgespräche eine Prüfungsvariante auswählen.
Prüfungsvariante 1: klassische Variante
Die Prüflinge wählen eine von zwei praxisbezogene Fachaufgaben aus. Vor Beginn des Fachgespräches erhalten Sie 15 Minuten Vorbereitungszeit. Im Anschluss sind im Rahmen des Fachgespräches Bearbeitungsmethoden und Lösungswege aufzuzeigen und abzuwägen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, in welchem der zwei gewählten Wahlqualifikationen, die zu bearbeitende Aufgaben zur Wahl gestellt werden und teilt dies dem Prüfling erst vor Beginn der Prüfung mit.
-
Ablauf des Fachgespräches:
Der Prüfling teilt dem Ausschuss mit, welche Aufgabe er gewählte hat. Die Aufgabe sowie der Lösungsweg sind innerhalb von 5 Minuten zu skizzieren. Nach Ablauf der Zeit wird der Ausschuss in das Fachgespräch überleiten.
Prüfungsvariante 2: Report
Der Prüfling schreibt Vorab für jede gewählte Wahlqualifikation einen Report. Dieser dient als Gesprächsgrundlage. Themen, die im direkten Zusammenhang mit dem Kernthema stehen können, ebenfalls abgefragt werden. Der Ausschuss wählt für die Durchführung des Fachgespräches einen Report aus und teilt seine Entscheidung vor Beginn des Fachgespräches am Prüfungstag mit.
Die Abgabe des Reportes ist online über „Digitale Projektanträge“ (DiPa) durchzuführen, dort muss die Abgabe bis einschließlich dem Tag der schriftlichen Prüfung erfolgen. Der Zugang erfolgt über das Azubi-Infocenter(link) oder bei DiPa(link).
-
Auswahl der Fachaufgabe:
Aus den gewählten Wahlqualifikationen soll der Auszubildende eine Fachaufgabe wählen, die er selbstständig durchführt. Die folgenden Hinweise helfen Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten und angemessen Fachaufgabe.
-
Es handelt sich um eine berufstypische Aufgabe eines Kaufmanns für Büromanagement.
- Die Fachaufgabe stellt eine Herausforderung dar, standardisierte Abläufe und Routineaufgaben sind nicht geeignet.
- Die Fachaufgabe muss von Ihnen eigenständig bearbeitet werden.
- Es gibt eine Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsphase.
- Sie müssen abwägen und Entscheidungen treffen.
-
Formale Vorgaben:
Sie müssen je Report eine PDF-Datei erstellen und bis zum Abgabetermin in DiPa innerhalb eines Vorganges hochladen. Für jeden der Reporte gelten folgende formelle Vorgaben.
| Reportvorgabe | Daten |
| Deckblatt |
Namen des Prüflings
Prüfungsnummer
Wahlqualifikation
Thema
|
| Inhaltsverzeichnis |
Ist anzulegen
|
| Seitenanzahl | 3 Seiten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis) |
| Formatierung |
DIN A 4
Arial 11
1,5- Abstand
Seitenabstand recht, links 2,5 cm
Seitennummerierung fortlaufend
|
| Abgabe | Bis einschließlich Tag der schriftlichen Prüfung |
- Abgabe von keinem, einem Report oder leere Seiten:
Es erfolgt die Bewertung des Fachgespräches mit 0 Punkten.
- Abgabe von einem/zwei schlechten Reporte/n:
Der Ausschuss wählt wie gewohnt einen Report aus und die mündliche Prüfung wird wie gewohnt durchgeführt. Ein Anrecht auf Wahl des besseren Reportes besteht nicht.
- Thema passt nicht zur WQ:
Wird behandelt wie Abgabe eines schlechten Reportes.
Ein Wechsel der Variante kann nur erfolgen, wenn kein Verschulden seitens des Prüflings vorliegt. Die Beweisplicht liegt beim Teilnehmer.
Es erfolgt die Bewertung des Fachgespräches mit 0 Punkten.
- Abgabe von einem/zwei schlechten Reporte/n:
Der Ausschuss wählt wie gewohnt einen Report aus und die mündliche Prüfung wird wie gewohnt durchgeführt. Ein Anrecht auf Wahl des besseren Reportes besteht nicht.
- Thema passt nicht zur WQ:
Wird behandelt wie Abgabe eines schlechten Reportes.
Ein Wechsel der Variante kann nur erfolgen, wenn kein Verschulden seitens des Prüflings vorliegt. Die Beweisplicht liegt beim Teilnehmer.
-
Ablauf des Fachgespräches:Der Prüfling startet mit der mündlichen Darstellung des vom Ausschuss gewählten Reportes. Die Aufgabe sowie der Lösungsweg sind innerhalb von 5 Minuten zu skizzieren. Nach Ablauf der Zeit wird der Ausschuss in das Fachgespräch überleiten.
17.08.2026