Prüfungsvorgaben
Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik
In der Zwischen- und Abschlussprüfung des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik besteht der praktische Teil aus einer “Arbeitsaufgabe” bzw. "betriebliche Aufgabe". Vor der Durchführung muss das Thema der betrieblichen Aufgabe vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Struktur der Prüfungen
| schriftlich | praktisch | mündlich | |
|---|---|---|---|
| Zwischenprüfung | schriftliche Prüfungsaufgaben 90 Minuten |
Arbeitsaufgabe 5,5 h im eigenen Betrieb Prüfer/-innen anwesend |
Fachgespräch 15 Minuten während der Arbeitsaufgabe |
| Abschlussprüfung | Verfahrenstechnik 90 Minuten Qualität und Umwelt 90 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten |
betriebliche Aufgabe 22 h im eigenen Betrieb inkl. Erstellung Dokumentation |
Fachgespräch 30 Minuten separater Termin im Betrieb |
Antrag für “Arbeitsaufgabe” bzw. "betriebliche Aufgabe"
Das Antragsverfahren läuft online. Die SIHK nutzt hierfür DiPa (Digitaler Projektantrag). DiPa ist Teil des Azubi-Infocenters. Sobald die Antragstellung möglich ist, können Auszubildende im Bereich “Weiterführende Links” die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag” sehen.
Nach der Genehmigung kann der Arbeitsauftrag bzw. der betriebliche Auftrag durchgeführt werden. In der Abschlussprüfung werden zusätzlich bei der Durchführung betriebsübliche Dokumente gesammelt und in einer Dokumentation zusammengefasst.
Abschließend wird - im Betrieb am Werkstück - ein Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe bzw. den betrieblichen Auftrag geführt.
Kriterien für einen genehmigungsfähigen Antrag
- Einhaltung der berufsspezifischen Inhalte (siehe weiter unten)
- Prüfungsteilnehmende benötigen “facharbeitertypische” Entscheidungsspielräume
- Es muss sich um ein reales Projekt handeln
- Es muss sich um einen vollständigen Handlungszyklus handeln
(Information, Planung, Durchführung, Kontrolle) - Die Anforderungen müssen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist.
Welche Aufgaben müssen im betrieblichen Auftrag ausgeführt werden?
| Die Ausbildungsordnung gibt die folgende Inhalte vor: | |
|---|---|
| Zwischenprüfung |
Komplettieren eines Werkstücks durch Verwendung vorgefertigter Teile unter Anwendung von Fertigungs- und Fügetechniken einschließlich Vor- und Nachbehandeln von Oberflächen unter Berücksichtigung der Regeln des Produktionsprozesses, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit
Dabei soll gezeigt werden, dass der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine Oberflächen vorbereiten, beschichten und prüfen, Meßwerte erfassen und protokollieren sowie Arbeitsabläufe, insbesondere den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
|
| Abschlussprüfung |
Bedienen, Einstellen und Überwachen einer Beschichtungsanlage und Herstellen beschichteter Werkstücke unter Berücksichtigung unterschiedlicher Trägerwerkstoffe.
Dabei soll gezeigt werden, dass der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine Arbeitsplanung durchführen, Produktionsprozesse regeln, Anlagen einrichten und optimieren kann, einschließlich Feststellen der Prozeßfähigkeit der Anlage, Material‐logistik, Ver- und Entsorgung von Arbeitsstoffen, Bedienen und Beschicken der Anlage, prozeßbegleitende Prüfungen, Qualitätsmanagement.
|
Ablauf Antragstellung
| Grobtermine | Zwischenprüfung Frühjahr |
Abschlussprüfung Sommer |
Abschlussprüfung Winter |
|---|---|---|---|
| Freischaltung DiPa | mit Start der Anmeldephase |
ca. 7. Februar | ca. 7. September |
| 1. Abgabe Antrag | 15. November | 28. Februar | 30. September |
| Bekanntgabe Genehmigung | ca. 1. Dezember | ca. 15. März | ca. 15. Oktober |
| noch nicht genehmigte Themen: 2. + 3. Durchgang |
je eine Woche Zeit für Abgabe Teilnehmende gefolgt von je einer Woche für Prüfungsausschuss |
||
| Upload Dokumentation | entfällt | 15. Mai | 15. Dezember |
Nach dem Start des Verfahrens können Prüfungsteilnehmende über das Azubi-Infocenter auf das Tool “DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist erscheint hierzu im Bereich “Weiterführende Links” die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden eingegeben werden.
Der Antrag wird abschnittsweise in die hierfür vorgesehenen Felder eingetragen.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Bei einer Ablehnung erhalten Teilnehmende eine Erläuterung der Gründe die zur Ablehnung geführt haben.
Der Antrag kann insgesamt drei Mal eingereicht werden – Es sind also zwei Nachbesserungen möglich.
Der Antrag kann insgesamt drei Mal eingereicht werden – Es sind also zwei Nachbesserungen möglich.
Wird ein Projektantrag zum zweiten Mal abgelehnt, so ist ein neues Thema zu wählen.
Nur Abschlussprüfung: Vorgaben zur Dokumentation
Umfang
Die Dokumentation wird als PDF-Datei(en) hochgeladen. Der maximale Umfang beträgt 30 Seiten. Der eigentliche Dokumentationsteil darf maximal 10 Seiten umfassen, der Anhang maximal 20 Seiten.
Deckblatt
Das Deckblatt muss folgende Informationen enthalten:
- Prüfungsteilnehmer/-in
Name, Vorname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse - Projektbetreuer/-in
Name, Vorname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse - Ausbildungsbetrieb
Name
Anschrift - Beruf
- Prüfungstermin (z.B. Sommer 2027)
Format
Dokumentationen sollen gut lesbar und klar strukturiert sein. Empfehlungen zur Formatierung:
- DIN A4
- Arial, 12 Pt.
- einfacher Zeilenabstand
- schwarz/weiß optimiert
28.07.2026