Digitaler Produktpass (DPP)
Entwurf einer Durchführungsverordnung für das digitale Produktpassregister
Die EU hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung für das digitale Produktpassregister (DPP Registry) vorgelegt. Das Register soll über einen digitalen Produktpass (DPP) Informationen über Produkte zur Verfügung stellen.
Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird der digitale Produktpass (DPP) eingeführt, um einen einfachen Zugang zu digitalen Informationen über die Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Einhaltung der Rechtsvorschriften eines Produkts zu ermöglichen. Nach dem vorläufigen Zeitplan der EU wird der DPP für folgende Produktgruppen in den nächsten Jahren verpflichtend:
- 2026: Eisen + Stahl
- 2027: Textilien, Reifen + Aluminium
- 2028: Möbel
Mit der Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen für das digitale Produktpassregister festgelegt. Der Entwurf etabliert für Unternehmen ein verbindliches Zulassungssystem mit hohen Anforderungen.
Die IHK-Organisation wird die technische Umsetzung des Registers genau verfolgen und sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung einsetzen.
Interessierte Unternehmen können sich bis zum 27. Mai direkt an einer öffentlichen Konsultation beteiligen!
Interessierte Unternehmen können sich bis zum 27. Mai direkt an einer öffentlichen Konsultation beteiligen!
Leider liegt der Entwurf seitens der EU-Kommission bislang nur in englischer Sprache vor. Eine deutsche Übersetzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 482 KB) haben wir mit Hilfe von Deepl erzeugt. Mit dem vorliegendem Entwurf kommen auf Unternehmen folgende Herausforderungen zu:
- Verifizierungspflicht als Voraussetzung für eine Registrierung
- Verpflichtung zur Registrierung digitaler Produktpass der jeweiligen Produktgruppen
- Nutzung vorgegebener Schnittstellen und Formate
- Inhaltliche Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität der Daten
- Pflicht zur Versionierung und Nachvollziehbarkeit
- IT- und Zugriffssicherheitsanforderungen
- Datenschutzrechtliche Verantwortung
Der Register bleibt damit kein reich technisches Meldesystem, sondern ein zentrales Compliance-Element der zukünftigen EU-Produktregulierung. Insbesondere die Sicherstellung der IT- und Zugriffsanforderungen werden für Unternehmen nach unserer Einschätzung mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden sein.