Kunststoffverpackungsteuergesetz
Umstrittene Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen
Die Bundesregierung plant eine neue Steuer auf Kunststoffverpackungen ab Juli 2027. Betroffen wären unter anderem Hersteller und Importeure von Verpackungen. Die Einführung ist innerhalb der Regierungskoalition aber wohl umstritten.
Angesichts der Pläne für eine neue Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen haben sich 33 Verbände, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen weitere Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und das Recycling gewandt. Die Steuer soll über einen Änderungsantrag in das bereits laufende Haushaltsbegleitgesetz aufgenommen werden und ab Mitte 2027 zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren.
Die geplante Steuer soll 550 Euro je Tonne Kunststoff betragen und könnte neben reinen Kunststoffverpackungen auch Verbundverpackungen betreffen. Diskutiert werden bestimmte Kunststofffolien, Verpackungen, Transportverpackungen und Verschlüsse sowie Verbundverpackungen mit mindestens 5 % Kunststoffanteil am Gesamtgewicht. Die Steuer soll bei Herstellung, Verbringen oder Einfuhr anfallen. Für recycelten Kunststoff ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Befreiung vorgesehen.
Die DIHK kritisiert insbesondere die zusätzliche Belastung der Unternehmen durch eine nationale Steuer, obwohl bereits umfangreiche Verpflichtungen aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der erweiterten Herstellerverantwortung und dem Einwegkunststofffonds bestehen. Sie befürchten zusätzliche Bürokratie, Wettbewerbsnachteile und steigende Verpackungskosten.