Bewachungsgewerbe
Im Bewachungsgewerbe gilt: Wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Und auch, wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeitet, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein.
Bewachungsgewerbe
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung Bewachung ist hier über unser Online-Portal möglich.
Bewachungsgewerbe
Die 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bewachungsunterrichtung.
Bewachungsunterrichtung, Sachkundeprüfung oder Gaststättenunterrichtung
Ausstellung einer Ersatzbescheinigung der Bewachungsunterrichtung, Sachkundeprüfung oder Gaststättenunterrichtung
Dokumente können verloren gehen. Hier finden Sie Informationen zur Ausstellung einer gebührenpflichtigen Ersatzbescheinigung Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an der Bewachungsunterrichtung, Sachkundeprüfung oder Gaststättenunterrichtung