Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot aufgrund Niedrigwasser
Hier finden Sie den Erlass des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot aufgrund des derzeitigen Niedrigwassers sowie die Konkretisierung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität.