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Prüfungen und Qualifikation Verkehrsbereich

Bei der SIHK können Interessierte die Prüfungen für die EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation, Gefahrgubeauftragte, die Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe und als Fahrerin oder Fahrer für Gefahrenguttransporte ablegen.
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Gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen, Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen. Dies gilt ebenso für Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.

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Angehende Güterkraftverkehrs-, Omnibus- oder Taxi-/Mietwagenunternehmer benötigen für die Aufnahme ihres Gewerbes u.a. eine Genehmigung des zuständigen Straßenverkehrsamtes, bzw des Regierungspräsidenten (Busunternehmer).

Verkehr
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Fahrer von Gefahrguttransporten sowie Gefahrgutbeauftragte benötigen für Ihre Tätigkeit spezielle Schulungen.