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Die IHK-Webseiten sind NICHT von den PHP-Schwachstellen betroffen. Wir empfehlen unseren Mitgliedsunternehmen, ihre Webseiten auf eine mögliche Betroffenheit zu prüfen. Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Nr. 2424

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Im Bestellungsverfahren überprüft die IHK ob das beantragte Sachgebiet bestellungsfähig ist und die beruflichen und fachlichen Voraussetzungen.