Wirtschaft begrüßt Entlastungen

Magdeburg, 11. September 2025. Der Landtag Sachsen-Anhalts hat im September 2025 die Änderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes beschlossen. Ziel ist es, Vergabeverfahren zu entbürokratisieren und Investitionen zu erleichtern.
Die vier gewerblichen Kammern des Landes – die Handwerkskammern Halle (Saale) und Magdeburg sowie die Industrie- und Handelskammern Halle-Dessau und Magdeburg – begrüßten die Änderungen, die Wirtschaftsminister Sven Schulze vorangetrieben hat, ausdrücklich.
“Erleichterungen im Vergaberecht sind notwendig, um Investitionen zu beschleunigen und die Wirtschaft zu stärken”, so die Kammern.
Insbesondere die Streichung vergabefremder Aspekte, wie die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), beseitigt aus Sicht der Kammern eine unnötige Doppelregelung und schafft mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.
Auch die Optimierung des Bestbieterprinzips wurde begrüßt. Sie eröffnet mehr Unternehmen die Möglichkeit, bei Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden. Zudem führt die Nachforderung von Unterlagen bei Unvollständigkeit nicht mehr automatisch zum Ausschluss.
Mit der Novellierung wurden die Rahmenbedingungen für Vergabeverfahren in Sachsen-Anhalt angepasst. Die Kammern hatten sich insbesondere für weniger Bürokratie und schnellere Verfahren eingesetzt. Vor dem Hintergrund umfangreicher öffentlicher Investitionen kommt einer möglichst effektiven und effizienten Umsetzung weiterhin große Bedeutung zu.