Firmenname braucht Unterscheidungskraft: Allgemeine Branchen- und Gattungsbegriffe reichen nicht aus
Eine Firma muss geeignet sein, ein Unternehmen von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass eine Bezeichnung diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn sie lediglich aus allgemeinen Gattungs-, Produkt- oder Branchenbezeichnungen besteht.