Steuerrecht

Betriebsprüfung: Neue Außenprüfungsordnung beschlossen

Der Bundesrat hat der neuen Außenprüfungsordnung (ApO) zugestimmt. Sie ersetzt die bisherige Betriebsprüfungsordnung und übernimmt die bereits gesetzlich eingeführten Regelungen zur Modernisierung von Außenprüfungen. Neu ist unter anderem, dass Unternehmen und Finanzamt künftig vor Prüfungsbeginn verbindliche Rahmenvereinbarungen über den Ablauf der Prüfung treffen können, beispielsweise zu Ansprechpartnern, Fristen oder Prüfungsschwerpunkten. Das soll den Prüfungsprozess strukturierter und planbarer machen.
Darüber hinaus trägt die ApO der zunehmenden Digitalisierung Rechnung: Elektronisch bereitgestellte Unterlagen dürfen ausdrücklich auf den IT-Systemen der Finanzverwaltung verarbeitet werden, außerdem werden die Vorgaben zum Prüfungsort flexibler gestaltet. Zwar entstehen für Unternehmen keine grundlegenden neuen steuerlichen Pflichten, die neuen Regelungen sollen jedoch dazu beitragen, Betriebsprüfungen effizienter und transparenter durchzuführen.
Den Beschluss des Bundesrats finden Sie hier.