Kein Unterlassungsanspruch gegen markenverletzenden Wettbewerber
Ein Unternehmen kann gegen einen Wettbewerber unter gewissen Voraussetzungen auf Unterlassung klagen, wenn dieser eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Unternehmen allerdings nicht auf Unterlassung klagen kann, wenn ein Wettbewerber die Markenrechte Dritter verletzt.