Das „Recht auf Reparatur“ ist eine neue gesetzliche Regelung, mit der die EU die Reparatur von Produkten fördern und deren Lebensdauer verlängern möchte. Ab dem 31. Juli 2026 gelten für Hersteller und Händler von bestimmten Produkten neue Pflichten.
Der BGH hat mit einem Beschluss die Rechte von Geschäftsführern in Insolvenzfällen gestärkt. Gerichte müssen bei Haftungsprozessen wegen Insolvenzverschleppung die wirtschaftlichen Grundlagen und vorgelegten Beweise sorgfältig würdigen. Pauschale Annahmen reichen nicht aus.
Insolvenzverwalter kann auch Geldauflagen aus Strafverfahren zurückfordern
Der Bundesgerichtshof hat eine auch für Unternehmen und Geschäftsführer praxisrelevante Frage des Insolvenzrechts entschieden: Zahlungen, die zur Einstellung eines Strafverfahrens geleistet wurden, können später vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.