Ausbildung
Fachpraktiker/-in für Büromanagement
Der Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Büromanagement liegt eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG zugrunde. Fachpraktiker für Büromanagement sind in Betrieben des Handels, des Handwerks, der Industrie sowie im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig. Sie kommen insbesondere in den Gebieten Interne Dienste (zum Beispiel Post, Bürotechnik, Ablage), Kundenbetreuung, Telekommunikation, Assistenz- und Sekretariatsaufgaben, Materialwirtschaft, kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Personalverwaltung zum Einsatz.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Informationen zur Prüfung
In Orientierung an dem Bezugsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist eine gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen. Die gestreckte Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen statt.
Teil 1 der Prüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit
- Informationstechnisches Büromanagement (Gewichtung: 25 Prozent)
Teil 2 der Prüfung am Ende der Ausbildungszeit
- Kundenbeziehungsprozesse (Gewichtung: 30 Prozent)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung: 10 Prozent )
- Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (Gewichtung: 35 Prozent)
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Beruf.
Ausbildungsdauer: 36 Monate Stand der Ausbildungsordnung: Berufsschule: Unterrichtsform: Ausbildungsordnung: Die Ausbildungsordnung, den Rahmenplan und den Ausbildungsplan finden Sie hier IHK-Ansprechpartner: Ausbildungsberatung
Friederike Schubert
Prüfungssachbearbeitung
Stefanie Fengler
Stand: 14.04.2026
