Ausbildung

Fachpraktiker/-in für Büromanagement

Der Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Büromanagement liegt eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG zugrunde. Fachpraktiker für Büromanagement sind in Betrieben des Handels, des Handwerks, der Industrie sowie im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig. Sie kommen insbesondere in den Gebieten Interne Dienste (zum Beispiel Post, Bürotechnik, Ablage), Kundenbetreuung, Telekommunikation, Assistenz- und Sekretariatsaufgaben, Materialwirtschaft, kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Personalverwaltung zum Einsatz.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Informationen zur Prüfung

In Orientierung an dem Bezugsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist eine gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen. Die gestreckte Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen statt.

Teil 1 der Prüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit

  • Informationstechnisches Büromanagement (Gewichtung: 25 Prozent)

Teil 2 der Prüfung am Ende der Ausbildungszeit

  • Kundenbeziehungsprozesse (Gewichtung: 30 Prozent)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung: 10 Prozent )
  • Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (Gewichtung: 35 Prozent)
Stand: 14.04.2026