Gewerberecht
Anmeldung zur Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK"
- Was ist Ziel der Prüfung?
- Wer muss seine Sachkunde bei der IHK nachweisen?
- Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
- Wie wird die Sachkundeprüfung bewertet?
- Wie melde ich mich zur Sachkundeprüfung an?
- Wie melde ich mich von der Sachkundeprüfung ab?
- Welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung gibt es?
- Was kostet die Sachkundeprüfung?
- Parkplätze IHK Hannover
- Wer ist von der Prüfung befreit?
- Welche Nachweise anderer Qualifikationen werden als gleichwertig anerkannt?
Was ist Ziel der Prüfung?
Die Sachkundeprüfung nach § 34f GewO soll den Nachweis erbringen, dass der Prüfungsteilnehmer über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung seiner Tätigkeit notwendig sind.
Wer muss seine Sachkunde bei der IHK nachweisen?
Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Finanzanlagenvermittler tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler die notwendige Sachkunde nachweist. Auch Mitarbeiter, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten mitwirken, müssen für diese Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 34f Abs. 4 GewO).
Personen, die nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) gewerbsmäßig bestimmte Anlageprodukte im Sinne von § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG beraten oder den Abschluss von Verträgen über den Kauf solcher Finanzanlagenprodukte vermitteln. Die gilt für folgende Kategorien von Finanzanlageprodukten:
- Anteile an Kapitalgesellschaften oder Anteile an inländischen und/oder ausländischen Investmentfonds
- öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft (KG, GmbH und Co.KG)
- Sonstige Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz. Das sind z. B.: Anteile an Stillen Gesellschaften, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen, Genossenschaften.
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Der Teilnehmer kann sich bei jeder IHK zur Prüfung anmelden, sofern diese die Sachkundeprüfung anbietet.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil von insgesamt 165 Minuten und einem praktischen Prüfungsteil von in der Regel 20 Minuten. Die Prüfungssprache ist deutsch.
Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Teilnehmer sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungsteile beliebig oft wiederholt werden. Zum praktischen Prüfungsteil wird der Teilnehmer nur zugelassen, wenn der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde.
Grundsätzlich sind zwei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
- Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
- Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
Der schriftliche Prüfungsteil
Der schriftliche Prüfungsteil wird in der Regel in der Kategorie von Finanzanlagenprodukten (siehe dazu Punkt 2.) abgelegt, für die auch die Erlaubnis beantragt werden soll.
Im schriftlichen Prüfungsteil soll der Teilnehmer anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und diese anwenden kann. Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind fachliche Kenntnisse, insbesondere über rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen von
- offene Investmentvermögen
- geschlossene Investmentvermögen
- Vermögensanlagen
Hinweis:
Wer Vermögensanlagen vermitteln will und dafür eine Erlaubnis beantragt, muss die Sachkundeprüfung auch in der Kategorie geschlossene Investmentvermögen ablegen!! (vgl. § 3 Abs. 2 Satz FinVermV)
Der praktische Prüfungsteil
Im praktischen Prüfungsteil wird ein simuliertes Kundenberatungsgespräch (Rollenspiel) durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer weist hierbei seine Fähigkeit nach, dass er kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten, Kundenprofile erstellen, Bedarfsermittlung durchführen und Produkte darstellen und dazu informieren kann (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 FinVermV).
Befreiung von der praktischen Prüfung
Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit (§ 3 Abs. 5 FinVermV), die
- eine Prüfung für die Kategorie Investmentvermögen ablegen und eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 bzw. § 34e Abs. 1 GewO haben oder bereits eine Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler gem. § 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO abgelegt haben oder einen Abschluss nachweisen können, der der Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler gleichgestellt ist (§ 19 VersVermV)
- eine Folgeprüfung nach § 34f Abs. 1 Satz 3 GewO ablegen.
Wie wird die Sachkundeprüfung bewertet?
Die Sachkundeprüfung wird mit Punkten bewertet, wie in der Prüfungsordnung der IHK Hannover festgelegt. Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in allen von Ihnen beantragten und geprüften Bereichen (Beratung und die jeweilige/n Kategorie/n) jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt haben. Den praktischen Prüfungsteil haben Sie bestanden, wenn Sie ebenfalls mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt haben. Haben Sie beide Prüfungsteile bestanden, erhalten Sie die Bescheinigung über das erfolgreiche Ablegen der Prüfung.
Weitere Details zur Durchführung der Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Hannover.
Wie melde ich mich zur Sachkundeprüfung an?
Die Anmeldung muss online vorgenommen werden. Ca. 3 Wochen vor Prüfungstermin erhalten Sie eine Einladung und eine Rechnung per E-Mail.
Bei den Teilprüfungen (nur der schriftliche Prüfungsteil) ist zu beachten, dass die entsprechenden Nachweise für die Anerkennung des praktischen Prüfungsteils bei Anmeldung mit hochgeladen werden müssen. Dies erfolgt bei der Online-Anmeldung durch Hochladen der entsprechenden Nachweise. Wir behalten uns vor, die Originale der Nachweise vorlegen zu lassen.
Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks, andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Wie melde ich mich von der Sachkundeprüfung ab?
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten.
Bei einer Abmeldung von der Prüfung wird nach der Anmeldefrist von 20 Tagen vor Prüfungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 185 € erhoben. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Reisekosten) sind ausgeschlossen.
Welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung gibt es?
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen.
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenstoffplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem“ dienen, um ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Drei Kategorien der Prüfungsrelevanz wurden zur besseren Orientierung aller Beteiligten eingeführt. So steht
- G – für Grundlagen, die zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte zielführend sind
- P – für im praktischen Prüfungsteil relevante Inhalte
- S – für im schriftlichen Prüfungsteil relevante Inhalte
Durch die Zuordnung der Lerninhalte zu unterschiedlichen Taxonomiestufen, die im Rahmenstoffplan genau erläutert werden, wird außerdem erkennbar, ob erlerntes Wissen lediglich reproduziert oder zur Findung von Lösungen herangezogen werden muss.
Wir verfügen über ein begrenztes Kontingent an Laptop-Prüfungsplätzen. Sollte dieses Kontingent zu einem früheren Zeitpunkt bereits erschöpft sein, schließt das Anmeldeportal ggf. schon vor dem genannten Datum.
Was kostet die Sachkundeprüfung?
Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind im Gebührentarif der IHK Hannover unter B 1.5 festgelegt.
Parkplätze IHK Hannover
Bitte beachten Sie, dass auf es auf unserem Gelände keine Parkmöglichkeiten gibt! Wir empfehlen, die öffentlichen (kostenfreien) Parkplätze entlang des Bischofsholer Damm oder den öffentlichen Parkplatz am Krankenhaus Auf der Bult (Janusz-Korczak-Allee 16) zu nutzen.
Wer ist von der Prüfung befreit?
Von der Prüfung sind befreit:
- Personen, die eine gleichgestellte Berufsqualifikation erworben haben (Näheres siehe unten).
Welche Nachweise anderer Qualifikationen werden als gleichwertig anerkannt?
Der Nachweis der Sachkunde kann durch andere Qualifikationen und teilweise ergänzende Erfahrungen auf dem Gebiet der Finanzanlagenvermittlung erbracht werden. Diese sind der Sachkundeprüfung gleichgestellt und werden als gleichwertig anerkannt.
Folgende Berufsqualifikationen werden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 4 FinVermV als gleichwertig anerkannt:
1. Abschlusszeugnis
- als geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK),
- als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK),
- als geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK),
- als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK),
- als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau,
- als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“
- als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzanlagen
oder
- als Investmentfondskaufmann oder -frau;
Als Vorläufer des Geprüften Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK) wird der Versicherungsfachwirt IHK anerkannt; als Vorläufer des Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung wird der Versicherungskaufmann anerkannt.
2. Abschlusszeugnis
- eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) oder
- als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung oder
- als Finanzfachwirt oder -wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule
... wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder -vermittlung vorliegt.
3. Abschlusszeugnis als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder Anlagevermittlung vorliegt.
4. Eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder-beratung nachgewiesen wird.
5. Auch ausländische Befähigungsnachweise können im Rahmen der Niederlassungsfreiheit anerkannt werden (§ 5 FinVermV). Es ist jedoch zu prüfen, ob alle nach deutschem Recht geforderten Sachgebiete nachgewiesen werden können. Ist dies nicht der Fall, ist eine spezifische Sachkundeprüfung abzulegen.
Stand: 24.04.2026
