Energie

Energieeffizienzgesetz: Kabinett beschließt Novelle

Besonders hervorzuheben an der Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) ist, dass Energie- oder Umweltmanagementsysteme künftig erst ab 23,6 Gigawattstunden (GWh) Energieverbrauch pro Jahr notwendig sind.
Das Bundeskabinett hat im Juni 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der zahlreiche Pflichten entschärfen und Bürokratie abbauen soll.
Was gilt derzeit?
Nach der gültigen Rechtslage müssen Unternehmen abhängig von ihrem durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch vor allem folgende Pflichten erfüllen:
  • Ab 2,5 GWh/Jahr: Identifikation wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen und Erstellung von Umsetzungsplänen.
  • Ab 7,5 GWh/Jahr: Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (z. B. ISO 50001 oder EMAS).
  • Erfassung und Meldung von Abwärmepotenzialen über die Plattform für Abwärme.
Geplante Änderungen der EnEfG-Novelle
Der Kabinettsentwurf vom 24. Juni 2026 sieht deutliche Erleichterungen vor:
  • Die Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems soll erst ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh/Jahr gelten statt bisher 7,5 GWh.
  • Die Vorgaben zur Abwärmenutzung sollen vereinfacht werden. Die bisherige generelle Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme soll entfallen.
  • Meldepflichten für Abwärme sollen stärker auf besonders energieintensive Unternehmen konzentriert werden.
Weitere Informationen (u. a. Gesetzentwurf)
Stand: 02.09.2026