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Chemikalien / Gefahrstoffe

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Die EU hat sich auf eine Überarbeitung der Chemikalien-, Kosmetik- und Düngemittelvorschriften geeinigt. Ziel ist vor allem der Abbau von Bürokratie, die Förderung der Digitalisierung und eine Entlastung von Unternehmen.

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Das EU-weite Beschränkungsverfahren von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen tritt in eine entscheidende Phase: Im Frühjahr 2026 startet die nächste Konsultation.

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Die Europäische Chemikalienagentur informiert in einem Bericht über den Fortschritt der Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen.

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Die Europäische Chemikalienagentur hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen nach der Konsultation 2024 vorgestellt.

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Die DIHK-Stellungnahme wurde 2023 im Rahmen der öffentlichen Konsultation bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Ein pauschales Verbot der gesamten Stoffgruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen wird abgelehnt.

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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat Hinweise zur öffentlichen Konsultation zum Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen erstellt.

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Im Jahr 2023 konnten sich Unternehmen an der Konsultation zum Beschränkungsverfahren von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) der Europäischen Chemikalienagentur beteiligen.

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Die Europäische Chemikalienagentur stellt auf ihrer Internetseite eine Reihe von Leitlinien zur Verfügung, die über die europäische Chemikalienpolitik REACH informieren.

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Die deutsche Übersetzung der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe ist auf der Internetseite des REACH-Helpdesks der Europäischen Chemikalienagentur zu finden.

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Wer als Lieferant Erzeugnisse in Verkehr bringt, die Substances of Very High Concern der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, muss das der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur melden.

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Die Europäische Chemikalienagentur informiert mit einem Leitfaden sehr ausführlich über die Kennzeichnung von Chemikalien, die erforderlich ist, wenn gefährliche Stoffe und Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

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Die aktualisierte Broschüre Erzeugnisse des REACH-Helpdesks informiert, welche Pflichten Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen im Rahmen der europäischen Chemikalienpolitik haben.