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Präferenzieller Ursprung


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Set dem 1. Mai wird das Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vorläufig angewendet. Hier Informationen zu möglichen Zollerleichterungen im Detail:

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Wer am Außenwirtschaftsverkehr teilnimmt, kommt häufig mit Lieferentenerklärungen in Berührung. Was Lieferantenerklärungen sind und was bei der Erstellung dieser zu beachten ist, klären wir anhand von 18 häufig gestellten Fragen.

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Am 1. Februar 2025 ist das Interimshandelsabkommen zwischen der EU und Chile in Kraft getreten. Wichtige Änderungen ergeben sich bei den Präferenzursprungsnachweisen. Neuerdings wird das REX-System verwendet.

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Am 1. Mai 2024 ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Unternehmen können von Zollvorteilen profitieren.

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Seit der Veröffentlichung des Freihandelsabkommens EU-Japan im Amtsblatt (EU) Nr. L 330 am 27. Dezember 2018 haben die Unternehmen die Möglichkeit, Japan als Abkommensland in Lieferantenerklärungen zu nennen.

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Anders als bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, lässt sich aus der A.TR. im Warenverkehr mit der Türkei kein Ursprungsland erkennen. Mit einer besonderen Lieferantenerklärung kann die Präferenzursprungseigenschaft belegt werden.