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Das BAFA hat FAQs zu Risikoanalyse und Zusammenarbeit in der Lieferkette nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) veröffentlicht. Dadurch sollen die gesetzlichen Grenzen der Zulieferereinbindung besser geklärt werden.

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Im Rahmen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, verpflichtet, jährlich einen Bericht elektronisch zu versenden und zu veröffentlichen. Den Fragebogen gibt es nun auch als PDF-Version.

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Kleine und mittlere Unternehmen fallen selbst nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), können als Zulieferer aber damit in Berührung kommen. Zwei neue Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geben Orientierung.

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Das BAFA hat die digitale Eingabemaske für Unternehmen veröffentlicht, die nach dem Lieferkettengesetz (LkSG) berichtspflichtig sind. Die Berichte der Unternehmen werden über diese Eingabemaske erstellt und an das BAFA übermittelt.

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Das Bundeskabinett hat Anfang März den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen, kurz Sorgfaltspflichten- oder Lieferkettengesetz.

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Nachfolgende Übersicht zeigt, wo Unternehmen weitere Informationen zum Themenkomplex Wirtschaft & Menschenrechte bekommen.

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