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Mitarbeiterentsendung nach Europa: Regeln einzelner Länder im Überblick

Auf dem Internetportal „Dienstleistungskompass Bayern“ finden Unternehmen kostenlos umfangreiche Informationen zu notwendigen Meldepflichten, den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie steuerlichen Regelungen die bei Mitarbeiterentsendungen in 14 europäische Länder zu beachten sind.
Das Portal ist in zwei Bereiche gegliedert: im Bereich „Grundlagen“ sind Informationen über allgemeine Fragestellungen der Entsendung von Mitarbeitern sowie zu umsatzsteuerlichen Regelungen enthalten. Der Bereich „Länder“ stellt länderspezifische Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern, zu den notwendigen Meldeverfahren und zu den Ausnahmen vom Reverse-Charge-Verfahren im Rahmen der Umsatzsteuer dar. Bereitgestellt werden Informationen zu Belgien, Dänemark, Italien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Polen, Österreich, Schweden Schweiz, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Stand: 17.06.2026