Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht

Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung am 23. September 2026 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer allgemeinen Registrierkassen- und einer digitalen Belegbereitstellungspflicht verabschiedet.
Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr die Möglichkeit haben, eine offene Ladenkasse zu nutzen. Vielmehr müssen diese Unternehmen eine elektronische Registrierkasse verwenden, die mit einer zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung abgesichert ist (Registrierkassenpflicht). Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn der Bargeldumsatz unter 12.000 Euro liegt.
Zudem soll die bislang bestehende Belegausgabepflicht in Papierform (Bonpflicht) in eine digitale Belegbereitstellungspflicht umgewandelt werden, so dass Kundinnen und Kunden zukünftig Belege in einem elektronischen Format zur Verfügung gestellt werden müssen, z.B. über einen QR-Code oder ein NFC-Modul. Zu beachten ist, dass Kundinnen und Kunden gem. § 368 BGB weiterhin einen zivilrechtlichen Anspruch auf Aushändigung eines Beleges in Papierform haben.
Ziel ist es, Steuerbetrug an der Kasse zu bekämpfen. Es werden damit Vereinbarungen des Koalitionsvertrag umgesetzt (Einführung Registrierkassenpflicht und Abschaffung Bonpflicht) und auch darüberhinausgehende Regelungen geschaffen (digitale Belegbereitstellungspflicht). Das Gesetzgebungsverfahren soll mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages und der Zustimmung durch die Länderkammer am 18. Dezember 2026 abgeschlossen werden:
Stand: 19.10.2026