Recht und Steuern

Wettbewerbsrecht

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Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie gilt seit Ende 2024 und muss bis Dezember 2026 national umgesetzt werden. Ein Gesetzentwurf sieht umfassende Änderungen vor – etwa bei der Haftung für Software, KI und digitale Komponenten. Auch der Kreis der Haftenden wird erweitert und die Anspruchsdurchsetzung erleichtert.

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In einem neuen Urteil hat das Landgericht München I präzisiert, wie Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Online-Verträgen über die Möglichkeit, online zu kündigen, informiert werden müssen. Hinweise, die ausschließlich auf externe Websites verweisen, ohne die Kündigungsoption auf der maßgeblichen Vertragsseite zu nennen, reichen danach nicht.

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Mit der europäischen EmpCo‑Richtlinie sollen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung gegenüber Verbrauchern transparenter und verlässlicher werden. Dazu wurde in Deutschland das UWG geändert. Die Anforderungen an solche Aussagen werden damit mit Stichtag 27. September verschärft.

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Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hat entschieden, dass bei der Werbung mit einem Rabatt für ein Lebensmittel darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um ein Produkt mit ablaufender Haltbarkeit handelt.

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Am 28. 2022 Mai sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Die Änderungen setzen EU-Recht in das deutsche UWG um. Inhaltlich geht es insbesondere um Bestimmungen zur Dual-Quality von Waren, Influencer-Werbung, zu Rankings und Bewertungen. Die wichtigsten Änderungen sind:

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Damit Wirtschaftsverbände abmahnen können, müssen sie in die beim Bundesamt für Justiz geführte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein. Die Eintragung ist an die Erfüllung bestimmter Anforderungen geknüpft. Auch für Mitbewerber gelten gelten bestimmte Mindestanforderungen.

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Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht zur Angabe der Fundstelle bei der Werbung mit Testurteilen nochmals bestätigt und zusätzlich klargestellt, dass die Pflicht schon dann greift, wenn das Testergebnis in der Werbung erkennbar ist. Auf die Intensität der Werbung kommt es nicht an.

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Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26. November 2020 ist am 2. Dezember 2020 in weiten Teilen in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 56, Seite 2568). Das unter maßgeblicher Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertags zustande gekommene Gesetz enthält im Kern ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung von missbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Wettbewerbsrecht

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Internet-Impressum führen nach wie vor zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben relativ leicht vermeidbar sind. Das IHK-Merkblatt zeigt anhand vieler Musterbeispiele auf, wie es richtig geht.

Wettbewerbsrecht

Die bei der Industrie- und Handelskammer eingerichtete Einigungsstelle bietet die Möglichkeit, Wettbewerbsstreitigkeiten unbürokratisch, zeit- und kostensparend zu erledigen.