01.10.2024

Leitfaden Prüfungsablauf im Ausbildungsberuf Kaufleute im Einzelhandel

Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

1. Abschlussprüfung Teil 1

Allgemeines

  • Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
  • Die Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb.
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben.
  • Die schriftliche Einladung erfolgt vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung.
  • Die Abschlussprüfung Teil 1 wird an der zuständigen Berufsschule durchgeführt.
  • Prüfungssprache ist Deutsch.

Inhalte der Abschlussprüfung Teil 1

Die Abschlussprüfung Teil 1 wird in schriftlicher Form abgelegt.
Die schriftliche Prüfung bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 24 Monate genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Verkauf und Werbemaßnahmen (90 Minuten)
  2. Warenwirtschaft und Kalkulation (60 Minuten)
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Rücktrittsregelungen Teil 1

Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

2. Abschlussprüfung Teil 2

Allgemeines

  • Die Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb.
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben.
  • Die schriftliche Einladung erfolgt vier Wochen vor den Prüfungsterminen.
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung.
  • Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an der zuständigen Berufsschule durchgeführt.
  • Prüfungssprache ist Deutsch.

Inhalte der Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung wird in schriftlicher und mündlicher Form abgelegt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er den genannten Anforderungen entspricht.
In Teil 2 sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
Die Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Geschäftsprozesse im Einzelhandel (120 Minuten)
  2. Fachgespräch in der Wahlqualifikation
Im Prüfungsbereich “Fachgespräch in der Wahlqualifikation” wählt der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen Aufgaben aus. Grundlage ist dabei die gewählte Wahlqualifikation. In einer Vorbereitungszeit von 15 Minuten soll der Auszubildende die Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit der Darstellung des Lösungsweges eingeleitet und dauert höchstens 20 Minuten.
Im Fachgespräch soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Problemlösungen zu entwickeln und zu begründen, Warenkenntnisse zu nutzen
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen und Rechtsvorschriften anzuwenden.

Rücktrittsregelungen Teil 2

Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleitstungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest erforderlich.

3. Ablauf mündlicher Prüfungstag

Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüfern der IHK abgelegt.
Identitätsnachweis : zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Gesundheitsfrage: Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) benötigt. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
Hinweis auf Nichtöffentlichkeit: Die Prüfung ist nicht öffentlich. Geräte zur Aufzeichnung der Prüfung, zum Beispiel Mobiltelefone oder Smartwatches, müssen ausgeschaltet sein.
Täuschungshandlungen:Täuschungshandlungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung. Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden mit 0 Punkten bzw. Note 6.

4. Bestehensregelung

Gewichtung der Prüfungsbereiche:

Nr. Prüfungsbereich Prozent
1 Verkauf und Werbemaßnahmen 15 %
2 Warenwirtschaft und Kalkulation 10 %
3 Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %
4 Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25 %
5 Fachgespräch in der Wahlqualifikation 40 %
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend
  • im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mindestens ausreichend
  • im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation mindestens ausreichend

5. Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings wird der Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel durch eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn dieser Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzungsprüfung für das Bestehen ausschlaggebend sein kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 zu 1 zu gewichten.

6. Prüfungsergebnisse

Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Die IHK verschickt nach Vorliegen der Ergebnisse ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden sowie eine Ergebnismitteilung an den Ausbildungsbetrieb. Eine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag erfolgt nicht.

7. Wiederholungsmöglichkeiten

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser Prüfungsbereich auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern sich der Prüfling innerhalb von zwei Jahren nach Feststellung des Ergebnisses zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet.