26.01.2026

Prüfungsablauf der Fachkraft für Lagerlogistik - Leitfaden für Ausbilder und Prüflinge

Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung hilfreiche Informationen geben.
Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung.

1. Zwischenprüfung

Allgemeines zur Zwischenprüfung

  • Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • Die Anmeldung erfolgt automatisch zum vorgesehenen Ausbildungszeitpunkt über die IHK
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben und organisiert
  • Die schriftliche Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die Prüfungssprache ist deutsch
  • Die praktische Prüfung wird im eigenen Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb im Beisein von mindestens einem Prüfer der IHK durchgeführt
  • Ist der Prüfling nicht volljährig, muss eine ärztliche Nachsorgeuntersuchung vorgelegt werden. Bei Nichtvorlage ist eine Teilnahme nicht möglich.

Inhalte der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in schriftlicher und praktischer Form statt und erstreckt sich auf
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten mit ca. 45 Aufgaben und beinhaltet folgende Prüfungsgebiete:
  1. Arbeitsorganisatorische Abläufe
  2. Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln
  3. Lagerungsprozesse
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde
Die praktische Prüfung dauert höchstens 90 Minuten und beinhaltet mindestens eines der folgenden Prüfungsgebiete:
  1. Einladen und Kontrollieren einer Lieferung
  2. Einlagern von Gütern nach Güterarten
Dabei soll der Prüfling auch zeigen, dass er Arbeitsmittel auswählen und nach Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit anwenden kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie den Umweltschutz berücksichtigen kann.

Rücktrittsregelungen

Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt und muss im nächsten Prüfungslauf komplett wiederholt werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, muss er die gesamte Prüfung im nächsten Prüfungslauf wiederholen.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend) erforderlich.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Ablauf mündlicher/praktischer Prüfungstag

  • Die Prüfung wird im Beisein von zwei externen Prüfern oder einem internen Prüfer der IHK abgelegt.
  • Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
  • Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend) benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
  • Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone, Smartwatch), müssen ausgeschaltet sein.
  • Täuschungshandlungen
    • Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
    • Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)

2. Abschlussprüfung

Allgemeines zur Abschlussprüfung

  • Anmeldung erfolgt über das Asta- & Azubi-Infocenter
  • Prüfungstage (praktische Prüfung) werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Den Prüfungstermin der schriftlichen Prüfung erhalten Sie von der Berufsschule oder können Sie im Azubi-Infocenter einsehen.
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an der zuständigen Berufsschule durchgeführt
  • Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird in schriftlicher und praktischer Form abgelegt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
In der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand der Zwischenprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
  1. Praktische Arbeitsaufgaben*
  2. Prozesse der Lagerlogistik (180 Minuten)
  3. Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag (90 Minuten)
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Die Prüfungen in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 2 bis 4 sind schriftlich durchzuführen.
*Der Prüfling soll im Prüfungsbereich „Praktische Arbeitsaufgaben“ in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen. Innerhalb dieser Zeit wird hierüber ein insgesamt bis zu 15-minütiges Fachgespräch geführt. Der Prüfling soll zeigen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und zeitlichen Vorgaben selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigen kann.

Rücktrittsregelungen

  • Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
  • Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
  • Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
  • Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Ablauf mündlicher Prüfungstag

  • Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüfern der IHK abgelegt.
  • Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
  • Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
  • Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
  • Täuschungshandlungen
    • Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
    • Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)

3. Allgemein

Vorzubereitende Prüfungsbereiche durch den Betrieb:

  • Arbeitsplätze für die praktische Prüfung müssen vorhanden sein!*
  • Keine gestellten Situationen
  • Material und Arbeitsmittel müssen für jeden Prüfungsplatz vorhanden sein*, damit eine Zwischenprüfung von ca. 1-1,5 Stunden und eine Abschlussprüfung von mind. 1,5 Stunden durchführbar ist.
  • Wenn keine Prüfungsplätze vorhanden sind, muss ein neuer Termin mit der IHK vereinbart werden.
  • Am Prüfungsort darf man nicht durch andere Mitarbeiter des Unternehmens gestört werden.
  • Bei mehr als einem Prüfling in einem Unternehmen, muss dafür gesorgt werden, dass die Prüflinge getrennt werden können.
  • Für die Bewertung der Prüfer sollte, wenn möglich, ein Raum für die Prüfer zur Verfügung stehen.
  • Der Zugang zum Betrieb muss bei Bedarf für die Prüfer mind. 30 Minuten vor Prüfungsbeginn gegeben sein.
* Zugang zur im Lager genutzten Software. Zugang zu Stapler/Ameise. Ware im Wareneingang.

4. Bestehensregelung

Gewichtung der Prüfungsbereiche

Prüfungsbereiche Gewichtung in Prozente
Praktische Arbeitsaufgaben - Aufgabe 1 25 %
Praktische Arbeitsaufgaben - Aufgabe 2 25 %
Prozesse der Lagerlogistik 25 %
Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag 15 %
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • im Gesamtergebnis
  • im Prüfungsbereich praktische Arbeitsaufgaben
  • im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche
  • in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
  • Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.

5. Mündliche Ergänzungsprüfung

Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

6. Prüfungsergebnisse

Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Die IHK verschickt, sobald die Ergebnisse vorliegen, ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden. Die Ergebnisse sind im Azubi-Infocenter einzusehen. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag. Die Ergebnisse werden seitens der IHK ausschließlich postalisch mitgeteilt.

7. Wiederholungsmöglichkeiten

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
In einem bestehenden Ausbildungsverhältnis erhalten die Betriebe eine Prüfungsanmeldung und Aufforderung von der zuständigen IHK.
Als außerordentlicher Teilnehmer bzw. ohne Ausbildungsbetrieb muss der Prüfling sich selbst – ohne Aufforderung durch die IHK - für die Prüfungen anmelden.