26.10.2026
Änderungen im zeitlichen Ablauf bleiben dem Prüfungsausschuss vorbehalten; der Ablaufplan dient lediglich der zeitlichen Orientierung.
Prüfungsablauf Leitfaden Fachkraft Küche
Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
1. Zwischenprüfung
Allgemeines zur Zwischenprüfung
- Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden
- Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb (Asta-Infocenter in Verbindung mit dem Azubi-Infocenter)
- Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
- Schriftliche Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
- Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
- Die Zwischenprüfung wird an durch die IHK organisiert und durchgeführt
- Prüfungssprache ist deutsch
Inhalte der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in schriftlicher und praktischer Form statt und erstreckt sich auf:
die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „„Küchentechnische Praxis“ statt und dauert im
schriftlichen Prüfungsteil 45 Minuten und im praktischen Teil 90 Minuten.
Bei der praktischen Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „„Küchentechnische Praxis“ statt und dauert im
schriftlichen Prüfungsteil 45 Minuten und im praktischen Teil 90 Minuten.
Bei der praktischen Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
- Salate, Eierspeisen oder einfache Gemüsegerichte zuzubereiten und anzurichten
- vor der Zubereitung die Arbeitsschritte zu planen
- den Arbeitsplatz einzurichten
- Arbeitstechniken und Schnitttechniken anzuwenden
- die Hygieneanforderungen zu beachten
Rücktrittsregelungen
Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
2. Abschlussprüfung
Allgemeines zur Abschlussprüfung
- Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb (Asta-Infocenter in Verbindung mit dem Azubi-Infocenter)
- Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
- Schriftliche Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor den Prüfungsterminen
- Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
- Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden durch die zuständige Berufsschule sowie durch die IHK durchgeführt und organisiert
- Prüfungssprache ist deutsch
Inhalte der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird in schriftlicher und praktischer Form (Arbeitsaufgabe) abgelegt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten – schriftlich (60 Minuten)
- Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten – Arbeitsaufgabe (4 Stunden)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
- Produkte und Lagerhaltung (90 Minuten)
Gegenstand der Arbeitsaufgabe ist die Planung, die Zubereitung und das Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes. Dem Prüfling werden 14 Kalendertage vor dem Prüfungstag zwei Listen mit Lebensmitteln für einen Warenkorb bekannt gegeben.
Die eine Liste enthält Pflichtbestandteile, welche verwendet werden müssen. Die andere Liste enthält Wahlbestandteile, aus denen der Prüfling nach Bedarf auswählt.
Auf der Grundlage der bekanntgegebenen Listen für den Warenkorb kann der Prüfling einen Arbeitsablaufplan erstellen, am Prüfungstag mitbringen und als Hilfsmittel für die Zubereitung der Vorspeise und des Hauptgerichtes verwenden.
Die Erstellung des Arbeitsablaufplans ist freiwillig. Nach der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist
Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist
- Lebensmittel ihren Verwendungsmöglichkeiten zuzuordnen und die Zubereitungsmöglichkeiten der Lebensmittel zu erläutern
- die Arbeitsabläufe zu planen
- einfache Speisen und Gerichte unter Verwendung verschiedener Garverfahren zuzubereiten und anzurichten
- bei der Zubereitung und beim Anrichten von einfachen Speisen und Gerichten die Vorschriften für die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene zu beachten
- bei der Zubereitung und beim Anrichten von einfachen Speisen und Gerichten Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ergreifen
- den Umgang mit Gästen sowie mit Kollegen und Kolleginnen zu beschreiben
Rücktrittsregelungen
- der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
- Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
- Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
- Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Beispiel zeitliche Gliederung am Prüfungstag
| Prüfungsteil | Dauer |
|---|---|
| Begrüßung/Belehrung | 15 Minuten |
| Warenkörbe richten | 30 Minuten |
| Praktische Prüfung | 3 Std. 45 Minuten |
| Zeit zwischen Vorspeise & Hauptgang |
30 Minuten |
| Fachgespräch | 15 Minuten |
Änderungen im zeitlichen Ablauf bleiben dem Prüfungsausschuss vorbehalten; der Ablaufplan dient lediglich der zeitlichen Orientierung.
- Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
- Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
- Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
- Täuschungshandlungen
- Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
- Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)
3. Bestehensregelung
Gewichtung der Prüfungsbereiche
| Prüfungsbereiche | Gewichtung in Prozente |
|---|---|
| Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten | 70% |
| Produkte und Lagerhaltung | 20% |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
4. Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“
- „Produkte und Lagerhaltung“
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden sind und wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichtet.
5. Prüfungsergebnisse
Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag.
Die IHK verschickt sowie die Ergebnisse vorliegen ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden sowie eine Ergebnismitteilung an den Ausbildungsbetrieb. Zusätzlich können die Ergebnisse der Abschlussprüfung im Azubi-Infocenter eingesehen werden.
Die IHK verschickt sowie die Ergebnisse vorliegen ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden sowie eine Ergebnismitteilung an den Ausbildungsbetrieb. Zusätzlich können die Ergebnisse der Abschlussprüfung im Azubi-Infocenter eingesehen werden.
6. Wiederholungsmöglichkeiten
Eine nichtbestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren- gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an-zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer
selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Stand: September 2025