26.10.2026
Der Weg zum IHK-Prüfenden
Als ehrenamtlicher IHK-Prüfer/in sind Sie ein wichtiger Baustein der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Sie möchten eine ehrenamtliche Prüfertätigkeit übernehmen?
In sechs Schritten zum IHK-Prüfenden:
- Bewerben Sie sich über unser Online-Formular.
- Sie erhalten anschließend innerhalb weniger Tage per Mail eine Rückmeldung des/der für die Berufe/Weiterbildungsprofile zuständigen Prüfungskoordinators/-in. Hierbei werden Sie gebeten, folgende Unterlagen per Mail einzureichen:
- Tabellarischer Kurz-Lebenslauf (Ausbildung/Studium, Weiterbildungen und berufliche Stationen inkl. Zeitangaben)
- Aktuelle Tätigkeitsnachweise
- Zeugnisse Ihrer fachlich einschlägigen Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studienabschlüsse
- Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre fachliche Eignung für die Prüfertätigkeit. Ist die Eignung gegeben, ist die Teilnahme an einem kostenlosen Prüfer-Workshop Voraussetzung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der IHK Heilbronn-Franken. Wir bieten die Workshops sowohl in Präsenz als auch online an. Den Link zur Anmeldung zum Workshop erhalten Sie von uns per Mail zugeschickt.
- Haben Sie diese Vorbereitungsschritte durchlaufen, steht Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer/in nichts mehr entgegen. Sie werden in den jeweiligen Prüfungsausschuss berufen und erhalten die Zugangsdaten für das Prüferportal Webfachverfahren Prüfer. Hier können Sie bspw. die Aufwandsentschädigungen abrechnen.
- Zur Vorbereitung auf Ihren ersten Prüfungseinsatz erhalten Sie die Gelegenheit, als Gast bei einer mündlichen/praktischen Prüfung zu hospitieren. Dort haben Sie die Möglichkeit, erfahrene Prüfende bei ihrer Tätigkeit zu begleiten, ihnen außerhalb der laufenden Prüfung Fragen zu stellen und sich auf die Besonderheiten der Prüfungsdurchführung in Ihrem spezifischen Prüfungsgebiet vorzubereiten.
- Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen oder Lehrkraft an einer Berufsschule sind, ist es von Vorteil, wenn Ihr Vorgesetzter Ihr ehrenamtliches Engagement unterstützt und Ihnen den erforderlichen zeitlichen Spielraum für die Prüfertätigkeit bei der IHK einräumt. Wichtig zu wissen ist ebenso, dass Prüfende, laut den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, für längstens fünf Jahre berufen werden dürfen. Zu Beginn Ihres ehrenamtlichen Engagements berufen wir Sie bis zum Ende der laufenden Berufungsperiode. Die aktuell laufende Berufungsperiode geht bis zum 30.04.2030.
Wichtig: Lesen Sie die Hinweise zum Datenschutz, zur Verschwiegenheit und zur Prüfereignung durch und nehmen Sie diese zur Kenntnis.
Geben Sie in unserem Online-Bewerbungsformular die erforderlichen Erklärungen ab und bewilligen Sie die Speicherung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten.“
Geben Sie in unserem Online-Bewerbungsformular die erforderlichen Erklärungen ab und bewilligen Sie die Speicherung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten.“