01.12.2025
Infos zum praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung
Gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Nach § 4 Abs. 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung besteht der praktische Teil der Prüfung aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und die Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
Nach § 4 Abs. 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung besteht der praktische Teil der Prüfung aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und die Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
1. Präsentation und Praktische Prüfung
Präsentation und Hilfsmittel
Der Prüfungsteilnehmer präsentiert eine berufstypische Ausbildungssituation vor dem Prüfungsausschuss. Hierbei kann auf folgende zur Verfügung stehende Hilfsmittel zurückgegriffen werden: Metaplanwand und Flipchart. Darüber hinaus benötigte Materialien oder weitere Medien (Laptop, Beamer etc.) können selbstverständlich mitgebracht werden, sowie evtl. erforderliche Schutzunterlagen bei technischen Arbeitsmitteln.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen für den Aufbau maximal 5 Minuten zur Verfügung stehen.
Diese Zeit reicht erfahrungsgemäß gut aus. Zeitliche Verzögerungen durch den Einsatz selbst mitgebrachter Hilfsmittel (z.B. technische Verzögerungen beim Beamer, Aufbau sehrumfangreicher Materialien u.a.) führen zu Verzögerungen im gesamten Prüfungsablauf.
Es handelt sich um eine theoretische Darstellung des methodisch / didaktischen Konzepts einer Ausbildungssituation. Die Prüfer dürfen bei der Präsentation nicht mit einbezogen werden.
Die praktische Prüfung muss für den Prüfungsausschuss zumutbar sein und darf kein Sicherheitsrisiko für die Beteiligten darstellen. Entsprechende Hilfsmittel oder Arbeitsmittel sind von Ihnen mitzubringen. Bitte achten Sie bei Ihrer praktischen Durchführung auf die
Hygienevorschriften. Die Verwendung von tierischen und stark riechenden Lebensmitteln ist nicht gestattet.
Hygienevorschriften. Die Verwendung von tierischen und stark riechenden Lebensmitteln ist nicht gestattet.
Beispiele:
- Gestaltung eines Lernprozesses zu konkreten Lernzielen
- Einweisung von Ausbildungsbeauftragten
- Abstimmung eines gemeinsamen Projekts mit der Berufsschule
- Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb
- Planung eines Ausbildungsabschnittes
- Auswahl einer betrieblichen Aufgabe als Lernprojekt
- Gespräch über ein konkretes Fehlverhalten eines Auszubildenden
Dabei soll der Prüfungsteilnehmer auf folgendes achten:
- Sachlogische, geordnete und strukturierte Darstellung eines methodischen, didaktischen Konzepts
- Sicheres und überzeugendes Auftreten
- Verständliche und flüssige Ausdrucksweise
- Sicherer und fachgerechter Umgang mit den eingesetzten Medien
Mögliche Bewertungskriterien für die Präsentation:
- Eröffnung, Vorstellung des Prüfungsteilnehmers
- Darstellung der Ausbildungssituation
- Aufgabenstellung und Analyse
- Zielformulierung
- Handlungsalternativen/Darstellen der gewählten Vorgehensweise mit Begründung
- Medieneinsatz, Umgang mit Medien (selbst verwendete und geplante für die Aufgabenstellung)
- Zeitlicher Rahmen
- Stimmigkeit des didaktisch, methodischen Konzepts über die Vorgehensweise
Praktische Durchführung
Für die Durchführung der Unterweisung der berufstypischen Arbeitssituation ist eine geeignete Person durch die / den Prüfungsteilnehmer/-in mitzubringen (mindestens 15 Jahre alt). Eventuell benötigte Hilfsmittel müssen vom Teilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden (je nach gewählter Ausbildungssituation).
- Gesprächseröffnung
- Motivation des Auszubildenden
- Darstellung der Ausgangssituation
- Aufgabenstellung und Analyse
- Zielformulierung
- Didaktisch, methodische Umsetzung mit Begründung
- Medieneinsatz
- Zeitlicher Rahmen
- Kommunikationsfähigkeit
- Situative Gesprächsführung
- Motivation
- Ermittlung von Vorkenntnissen
- Fragetechnik
- Blickkontakt, Auftreten, Mimik, Gestik
- Gewählte Methode(n)
- Lernzielkontrolle
- Visualisierungstechniken
- Lernhilfen
- Verständlichkeit/Anschaulichkeit
- Transfer
- Sachliche Richtigkeit
- Praxisnähe
- Datenschutz/Unfallverhütung/ Hygienevorschriften
2. Fachgespräch
Nach der Präsentation bzw. der praktischen Durchführung findet das Fachgespräch statt. Die Basis des Gesprächs ist Ihre Präsentation oder praktische Durchführung. Sie werden in diesem Fachgespräch die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung Ihrer Ausbildungssituation darlegen und begründen. Im Fachgespräch ist es Ihnen möglich, das eigene Handeln zu reflektieren und in einen berufs- und arbeitspädagogischen Zusammenhang zu stellen.
Der Prüfungsteilnehmer hat die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern (§ 4 Abs. 3 AEVO)
- Problemerfassung / Problemanalyse
- Zielorientierung bzw. Zielformulierung
- Lösungsalternativen und Begründung der gewählten Lösung
- Bezug zur Ausbildungsordnung
- Praxisorientierung
- Berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz
- Einordnung in gesetzliche Rahmenbedingungen (wie BBiG, JArbSchG, Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan)
3. Bewertung
Bei der praktischen Prüfung AEVO können insgesamt 100 Punkte erzielt werden:
- Präsentation/praktischen Durchführung - maximal 50 Punkte
- Fachgespräch - maximal 50 Punkte.
Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteil mit mindestens 50 Punkten bewertet wird.