14.07.2026
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich im Rahmen der Reform zur Koordinierung der sozialen Sicherheit auf weitreichende Vereinfachungen bei der Arbeitnehmerentsendung innerhalb der EU verständigt.
Mitarbeiterentsendung innerhalb der EU: Geplante Erleichterungen bei der A1-Bescheinigung
Ziel der Änderungen ist es, Unternehmen und Beschäftigte insbesondere bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten von administrativen Pflichten zu entlasten.
Künftig soll für folgende Tätigkeiten keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein
- Geschäftsreisen, beispielsweise für Meetings, Kundentermine, Messen oder Konferenzen
- Kurzfristige Entsendungen von bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen
- Branchenübergreifende Einsätze (mit Ausnahme des Bausektors)
Bislang müssen Unternehmen vor einer Dienstreise oder Entsendung ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen. Diese bestätigt, dass die Beschäftigten weiterhin im Sozialversicherungssystem des Entsendestaates versichert sind und während ihres Auslandseinsatzes keine Sozialversicherungsbeiträge im Gastland entrichten müssen. Verstöße gegen die A1-Pflicht können je nach Mitgliedstaat zu Sanktionen oder Bußgeldern führen.
Die geplanten Erleichterungen gelten zunächst ausschließlich für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz würden die neuen Regelungen erst nach einer entsprechenden Übernahme in die jeweiligen Abkommen Anwendung finden.
Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- Die formelle Zustimmung von Rat und Europäischem Parlament steht noch aus.
- Nach Inkrafttreten der Reform ist eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten vorgesehen.
- Mit der Anwendung der neuen Regelungen wird derzeit ab Sommer 2028 gerechnet.
Rechtlicher Hintergrund
Die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten basieren auf:
Die vorgesehenen Erleichterungen sind Teil der laufenden Reform dieser EU-Rechtsvorschriften und sollen den Verwaltungsaufwand bei kurzzeitigen Auslandseinsätzen innerhalb der Europäischen Union deutlich reduzieren.
Quelle: Rat der Europäischen Union