09.09.2026
Carnet ATA/CPD beantragen
Das e-ata-System ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK.
HINWEIS: Seit dem 1. Juni 2026 wird in der EU, der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich das volldigitale Carnet eingeführt.
HINWEIS: Seit dem 1. Juni 2026 wird in der EU, der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich das volldigitale Carnet eingeführt.
- Einführung des volldigitalen Carnet ATA zum 1. Juni 2026
- 1. Carnet ATA/CPD - so geht´s
- 2. Technische Voraussetzungen
- 3. Registrierung bei e-ata.de/heilbronn
- 4. Carnet ATA/CPD online beantragen
- 5. Das Carnet ist ausgestellt. Wie geht es weiter?
- 6. ATA Carnet App bzw. Desktop-Version - Schritt für Schritt in Videos erklärt
Einführung des volldigitalen Carnet ATA zum 1. Juni 2026
Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten eingeführt sein. Während der Übergangsphase erhalten Sie das Dokument zusätzlich in Papierform.
Weitere Länder:
Vereinigte Arabische Emirate - ab 9. November 2026
Eine Übersicht aller Länder, die derzeit bereits am digitalen Carnetverfahren teilnehmen, finden Sie hier: eATA Carnet - ICC - International Chamber of Commerce
Vereinigte Arabische Emirate - ab 9. November 2026
Eine Übersicht aller Länder, die derzeit bereits am digitalen Carnetverfahren teilnehmen, finden Sie hier: eATA Carnet - ICC - International Chamber of Commerce
Die Abwicklung des volldigitalen Carnets erfolgt über QR-Codes. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ein Merkblatt zur Nutzung des volldigitalen Carnets erstellt: Merkblatt: Das volldigitale Carnet in 2026
Details zum Verfahren lesen Sie auf der Internetseite der DIHK:
Carnet: Der „Reisepass für Waren” wird digital
Details zum Verfahren lesen Sie auf der Internetseite der DIHK:
Carnet: Der „Reisepass für Waren” wird digital
1. Carnet ATA/CPD - so geht´s
Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA können Sie ganz einfach elektronisch beantragen. Im Folgenden die einzelnen Schritte kurz zusammengefasst:
- Im e-ata-System Ihrer IHK registrieren.
- Nach Freigabe durch die IHK: Carnet elektronisch beantragen.
- Sobald Ihr Antrag vollständig und korrekt vorliegt, stellt die IHK Ihr digitales Dokument aus. Eine eCarnet ID und ein eCarnet PIN code werden automatisch erzeugt und in e-ata.de bei Ihrem jeweiligen Antrag bereitgestellt.
- Die papierlose Abfertigung erfolgt über QR-Codes, die Sie mit Hilfe einer Carnet-App und/oder Desktop-Version erstellen und verwalten.
- Während der Übergangsphase bis Ende 2027 erhalten Sie das Dokument zusätzlich in Papierform (Abholung oder Postversand).
2. Technische Voraussetzungen
Um Carnets ATA/CPD online zu beantragen, benötigen Sie:
- einen Internet-Anschluss
- einen PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
(Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari zu nutzen. Mozilla Firefox oder Internet Explorer sind ungeeignet.) - einen Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/heilbronn)
Um volldigitale Carnets im Reiseverlauf nutzen zu können, benötigen Sie:
- Carnet-App für das Mobiltelefon (kostenloser Download für Apple- und Android-Smartphones im jeweiligen Store) oder/und
- Carnet-Desktop-App
3. Registrierung bei e-ata.de/heilbronn
Als Mitglied der IHK Heilbronn-Franken registrieren Sie sich ganz einfach wie folgt:
- www.e-ata.de/heilbronn aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten, aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Hinweis: Ihren Benutzernamen für den Login erhalten Sie in einer separaten E-Mail nach der Freischaltung. Bitte bewahren Sie diese E-Mail sorgfältig auf.
Hinweis: Ihren Benutzernamen für den Login erhalten Sie in einer separaten E-Mail nach der Freischaltung. Bitte bewahren Sie diese E-Mail sorgfältig auf.
Informationen zur Registrierung und zum Berechtigungssystem finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
4. Carnet ATA/CPD online beantragen
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/heilbronn ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Nutzen Sie bei Fragen gerne die Chatfunktion über das e-ata-System für die Kommunikation mit der IHK.
Die Bearbeitungszeit der Ausstellung durch die IHK kann in 1-2 Werktage in Anspruch nehmen. Nach Ausstellung erhalten Sie automatisch eine Ausstellungsbenachrichtigung.
5. Das Carnet ist ausgestellt. Wie geht es weiter?
Laden des digitalen Carnets und Erstellen der QR-Codes in der App/Desktop-Version
- Im eATA-Antrag (e-ata.de) finden Sie nach Ausstellung eine eCarnet ID und einen eCarnet PIN code.
- Laden Sie das Carnet mithilfe von eCarnet ID und PIN in die Carnet-App oder die Desktop-Version.
- In der App/Desktop-Version generieren Sie die für die papierlose Abfertigung erforderlichen QR-Codes (Validation (Nämlichkeitssicherung), Exportation, Importation, Re-Exportation, Re-Importation), in dem Sie das digitale Carnet online signieren und die Reise(n) planen.
- Der Carnetinhaber kann die einzelnen QR-Codes entweder an den Reisenden/Spediteur schicken bzw. aus der Carnet-App / Carnet-Desktop-Version heraus teilen, oder aber ID und PIN zur vollständigen Verwaltung durch den Vertreter weitergeben. (Achtung: Die Weitergabe von eCarnet ID und PIN code gewährt Dritten uneingeschränkten Zugriff auf alle Carnet-Daten und Abfertigungsschritte)
Eine ausführliche Anleitung zur Nutzung der Carnet-App und Desktop-Version stellt die DIHK in ihrem Internetartikel bereit: Carnet: Der Reisepass für Waren wird digital.
Zusätzlich: Papiercarnet
- Zusätzlich erhalten Sie während der Übergangsphase von der IHK ein Papiercarnet (bei Antragstellung in e-ata.de geben Sie uns an, ob Sie das Carnet persönlich abholen oder per Post erhalten möchten).
- Bitte unterschreiben Sie das Papiercarnet in Feld J.
Eröffnung des Carnets beim Binnenzollamt
- Legen Sie Ware, QR-Code und Papiercarnet Ihrem zuständigen Binnenzollamt vor.
- Erst wenn das Zollamt die Abfertigung vorgenommen hat, können Sie das Dokument an der Grenze vorlegen.
- Unterwegs denken Sie bitte daran, das Carnet sowohl dem EU-Grenzzoll als auch dem Zoll im Drittland vorzulegen und sich jeden Grenzübertritt bestätigen zu lassen.
Im Merkblatt der DIHK finden Sie ein Übersicht verschiedener Szenarien (Papierländer - digitale Carnet-Länder) zur besseren Orientierung in der Übergangsphase.
6. ATA Carnet App bzw. Desktop-Version - Schritt für Schritt in Videos erklärt
Ein Übersicht über die Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zu den einzelnen Schritten in der App bzw. Desktop-Version finden Sie auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zusammengefasst (Schritt 1: Anlegen eines Accounts für die App bzw. Desktopversion, Schritt 2: Herunterladen eines Carnets in der App bzw. in der Desktop-Version, Schritt 3: Vorbereitung der Reisen (Prepare Travel) in der App bzw. in der Desktop-Version, Schritt 4: Weitergabe der QR-Codes an Vertreter (etwa Speditionen)):
Erklärvideos zum Carnet: Alles Wichtige auf einen Blick
Erklärvideos zum Carnet: Alles Wichtige auf einen Blick
Quelle: IHK Region Stuttgart, DIHK