27.07.2026
In der Rechtssache Google und Alphabet gegen die EU-Kommission hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein Urteil des Europäischen Gerichts aufrechterhalten, welches den Google-Mutterkonzern zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
EuGH bestätigt hohe Geldbuße gegen Google-Suchmaschine
Damit hat er das gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegte Rechtsmittel verworfen. Alphabet, die Muttergesellschaft, muss nun 4,125 Milliarden Euro zahlen. Wie bei anderen Geldbußen der EU-Kommission werden diese Einfluss auf den EU-Haushalt haben.
Die Strafe wurde verhängt, weil die Suchmaschine Google Search aufgrund bestimmter unternehmerischer Entscheidungen eine beherrschende Stellung in dem betreffenden Markt erhalten und diese missbraucht habe, so die Europäische Kommission. Konkret habe Alphabet im Wege von Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen für bestimmte Anwendungen darauf hingewirkt, dass zuerst ihre Suchmaschine Google Search und ihr Browser Chrome auf Mobilgeräten verwendet werden, die mit dem Betriebssystem Android ausgestattet sind, dass ebenfalls von Google stammt.
Der EuGH erkannte ebenfalls auf eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung, erhielt aber andererseits nicht alle von der Kommission und dem EuG festgestellten Vorwürfe aufrecht – zum Beispiel was die Vereinbarungen zur Aufteilung des erzielten Gewinns zwischen beiden Unternehmen anbelangt. In der Folge berechnete er die Gesamtstrafe neu und kürzte sie von 4,343 Milliarden Euro auf den bereits genannten Betrag von 4,125 Milliarden Euro. In Höhe von 1,521 Milliarden Euro sind Google und Alphabet gesamtschuldnerisch beschwert. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der digitalen Märkte konnte das Europäische Gericht, so der EuGH, zu dem Ergebnis kommen, dass diese Praktiken geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken und die Markteintrittsschranken zu erhöhen.
Die aufgelaufenen Zinsen hinzuaddiert, kommt man auf einen Betrag von 4,6 Milliarden Euro. Bei einem Jahresbudget der EU von zu Zeit 192 Milliarden Euro entspricht die verhängte Strafe einem Anteil von circa 2 Prozent. Der Betrag fließt in das Budget für 2026 und verringert die aus den Kassen der Mitgliedstaaten abzurufenden nationalen Beiträge entsprechend. Das wettbewerbsrechtliche Verfahren der EU-Kommission gegen Google bzw. Alphabet geht seit dem Jahr 2018.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 7/2026)