27.07.2026

Vom Lieferanten zur Verfügung gestellte Lichtbilder dürfen nicht ohne eigene Prüfung vom Händler zur Werbung verwendet werden

Wie das OLG Celle entschieden hat, musste ein gewerblicher Verwender von Lichtbildern selbst prüfen, ob die ihm vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Lichtbilder zu Werbezwecken verwendet werden durften (Urteil v. 12.05.2026, Az. 13 U 88/25).
Der Kläger, ein Berufsfotograf, hatte im Auftrag einer Lieferantin der Beklagten Lichtbilder erstellt. Die Beklagte verwendete diese Bilder später zu Werbezwecken bezüglich von Bodenbelägen. Der Kläger machte geltend, ein entsprechendes Nutzungsrecht sei nicht eingeräumt und er auch nicht als Urheber der Fotos genannt worden. Die Beklagte machte geltend, der kommerzielle Zweck der Nutzung durch Dritte sei vereinbart gewesen, insbesondere im mehrstufigen Vertriebsweg. Auch habe die Beklagte darauf vertrauen dürfen, dass die ihr zur Verfügung gestellten Lichtbilder zu Werbezwecken hätten verwendet werden dürfen. Ein Grund, die Berechtigung zur Verwendung der von der Lieferantin überlassenen Lichtbilder zu hinterfragen und sich Nachweise vorlegen zu lassen, habe nicht bestanden.
Das Oberlandesgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in die Vervielfältigungsrechte des Klägers unberechtigt eingegriffen worden sei. Ein Nutzungsrecht, das die Nutzung durch die Beklagte umfasst habe, sei nicht gewährt worden. Auch eine konkludente Vereinbarung sei nicht nachgewiesen worden. Die Nutzung der Lichtbilder sei durch die Beklagte auch schuldhaft erfolgt. Eine Prüfung der Nutzungsrechte durch sie selbst sei durch die Beklagte nicht vorgetragen worden. Selbst wenn die Beklagte eine mündliche Zusicherung erhalten haben sollte, sei das nicht ausreichend gewesen und es hätte eine weitere Prüfungspflicht zur Bestätigung des Nutzungsrechts innerhalb der Vertriebskette bestanden. (Zur Nutzung von Lichtbildern, bei denen als dekoratives Element eine Fototapete zu sehen ist, vgl. LG Köln, Urteil v. 18.04.2024, Az. 14 O 60/23)
Quelle: Newsletter “Infobrief” Nr. 29-30, 2026 der Wettbewerbszentrale