26.10.2026
Prüfungsablauf Leitfaden Koch/Köchin
Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung hilfreiche Informationen geben. Er richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Zur Verbesserung der Lesbarkeit wird im Text überwiegend die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
- 1. Prüfungsübersicht
- 2. Abschlussprüfung Teil 1
- 3. Abschlussprüfung Teil 2
- 4. Wichtiger Hinweis zum Prüfungstag
- 5. Rücktritt und Handlungen
- 6. Wiederholungsmöglichkeiten
- 7. Zusammensetzung der Gesamtnote und Bestehensregelung
- 8. Prüfungsergebnisse
- 9. Zusatzqualifikation vegetarische und vegane Küche
- 10. Abschluss Fachkraft Küche
1. Prüfungsübersicht
| Ausbildungsbeginn ▼ |
| Abschlussprüfung Teil 1 Schriftlich und praktisch ▼ |
| Weitere Ausbildung ▼ |
| Abschlussprüfung Teil 2 Schriftlich und praktisch ▼ |
| Prüfungsergebnis und Zeugnis |
„Gestreckte Abschlussprüfung“ Koch/Köchin – 3 Jahre
Abschlussprüfung Teil 1
| Prüfungsbereich | schriftlicher Teil | Praktischer Teil | Gewichtung Gesamtnote |
|---|---|---|---|
| Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten |
30% | 70% | 25% |
Abschlussprüfung Teil 2
| Prüfungsbereich | Gewichtung Gesamtnote |
|---|---|
| Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs | 35% |
| Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft | 15% |
| Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team | 15% |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
2. Abschlussprüfung Teil 1
Allgemeine Informationen
- Die Abschlussprüfung Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt
- Die Anmeldung erfolgt über die Online-Prüfungsanmeldung
- Die Prüfungstermine werden von der IHK bekannt gegeben
- Die Einladung erfolgt schriftlich etwa 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
- Die Prüfungssprache ist Deutsch
- Für die praktische Prüfung wird der Warenkorb 14 Tage vor dem Prüfungstag bekannt gegeben
- Die Note aus Teil 1 fließt zu 25% in die Gesamtnote nach Teil 2 mit ein
Prüfungsinhalte
Geprüft werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 18 Ausbildungsmonate sowie die dazugehörigen Inhalte der Berufsschule. Die Abschlussprüfung Teil 1 besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil.
Schriftlicher Teil
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Inhalt | Gewichtung von Teil 1 |
|---|---|---|---|
| Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten | 60 Minuten | Lebensmittelkunde, Arbeitsabläufe, Hygiene, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit, Umgang mit Gästen und Team | 30% |
Praktischer Teil: Arbeitsaufgabe
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Inhalt | Gewichtung von Teil 1 |
|---|---|---|---|
| Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten | 240 Minuten Inkl. auftragsbezogenes Fachgespräch max. 15 min |
Planung, Zubereitung und Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes für 4 Personen | 70% |
TIPP
Der Prüfling kann auf Grundlage des Warenkorbs bereits vor dem Prüfungstag freiwillig einen Arbeitsablaufplan erstellen und diesen am Prüfungstag als Hilfsmittel verwenden. Die Erstellung wird nicht bewertet.
Der Prüfling kann auf Grundlage des Warenkorbs bereits vor dem Prüfungstag freiwillig einen Arbeitsablaufplan erstellen und diesen am Prüfungstag als Hilfsmittel verwenden. Die Erstellung wird nicht bewertet.
Prüfungsaufgabe für vier Personen
- Eine Vorspeise: Salat oder einfache Suppe
- Ein einfaches Hauptgericht mit Schlachtfleisch, Hausgeflügel oder Fisch, sowie einer Sauce, einer Gemüsebeilage und mit einer Sättigungsbeilage
- Erstellung eines Arbeitsablaufplanes vor Ort (stichpunktartig)
- Die Speisen selbstständig und fachgerecht herstellen unter Berücksichtigung von Hygienevorschriften, verschiedenen Garverfahren und richtiges einsetzen von Geräten und Maschinen.
- Nach der praktischen Prüfung findet ein auftragsbezogenes Fachgespräch statt, welches sich auf die Arbeitsaufgabe selbst bezieht und Fragen dazu enthält
Warenkorb Teil 1 und Menüplanung
14 Tage vor der Prüfung
Der Prüfling erhält 14 Tage vor dem Prüfungstag einen Warenkorb mit Pflicht- und Wahlbestandteilen. Die Pflichtbestandteile müssen verwendet werden. Aus den Wahlbestandteilen kann passend zur geplanten Speisenfolge ausgewählt werden.
Auf Basis dieses Warenkorbs erstellt der Prüfling einen Menüplan für die praktische Prüfung und bringt diesen am Prüfungstag mit.
Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung nach § 16 Absatz 2 der Fachkraft Küche Ausbildungsverordnung kann der Prüfling von Teil 1 befreit werden.
3. Abschlussprüfung Teil 2
Allgemeine Informationen
- Die Anmeldung erfolgt über die Online-Prüfungsanmeldung
- Die Prüfungstermine werden von der IHK bekannt gegeben
- Die Einladung erfolgt schriftlich etwa 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
- Die Prüfungssprache ist Deutsch
- Für die praktische Prüfung werden die Warenkörbe 14 Tage vor dem Prüfungstag bekannt gegeben
- Die Note aus Teil 1 fließt zu 25% in die Gesamtnote mit ein
Prüfungsinhalte
Geprüft werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der gesamten Ausbildung sowie die dazugehörigen Inhalte der Berufsschule. Die Abschlussprüfung Teil 2 besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil.
Schriftliche Prüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Inhalt | Gewichtung Gesamtnote |
|---|---|---|---|
| Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft | 90 Minuten | Bedarfsermittlung, Angebote einholen, Warenannahme, Lagerung, Dokumentation, Nachhaltigkeit, Hygiene | 15% |
| Technologie, Gästeinformation und Teamarbeit | 90 Minuten | Saisonale Speisenauswahl, Speisekarten-Kennzeichnung, Beratung, Rezepturkonversion, Teamführung, Energie-/ Wasserverbrauch, Sicherheit | 15% |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | Wirtschafts- und gesellschaftliche Zusammenhänge in Beruf & Arbeitswelt | 10% |
Praktische Prüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Inhalt | Gewichtung Gesamtnote |
|---|---|---|---|
| Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs | 360 Minuten Gesamt inkl. Arbeitsablauf max. 45 min inkl. Fachgespräch max. 15 min |
Planung, Zubereitung und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs für 6 Personen | 35% |
Prüfungsaufgabe für sechs Personen
- Erstellung Menüplan und Arbeitsablaufplan
- Eine Vorspeise (warm oder kalt) oder Suppe zubereiten und anrichten
- Zubereiten und Anrichten eines Hauptgerichts aus Schlachtfleisch, Hausgeflügel oder Fisch, dazu eine gezogene Sauce, zwei Gemüsebeilagen unter Verwendung von verschiedenen Garverfahren und eine Sättigungsbeilag
- Ein Dessert mit einer Cremespeise und mit einer gefrorenen oder gebackenen Komponente
Warenkorb Teil 2
14 Tage vor dem Prüfungstag
Der Prüfling erhält zwei Warenkörbe mit Pflicht- und Wahlbestandteilen. Die Pflichtbestandteile müssen verarbeitet werden. Die Wahlbestandteile können nach Bedarf in die Menüplanung einbezogen werden. Jeder Warenkorb enthält als Pflichtbestandteil entweder Schlachtfleisch, Wild, Fisch oder Hausgeflügel. Dabei sind Schlachtfleisch, Wild oder Hausgeflügel fachgerecht auszulösen bzw. Fisch fachgerecht zu filetieren.
Menüplan und Arbeitsablaufplan
Vor der Prüfung
Für beide Warenkörbe ist jeweils ein Menüplan für ein Drei-Gänge-Menü zu erstellen. Die Menüpläne müssen sich voneinander unterscheiden und sind am Prüfungstag mitzubringen.
Am Prüfungstag
Zu Beginn der Prüfung teilt der Prüfungsausschuss mit, welcher der beiden Warenkörbe für die praktische Prüfung verwendet wird.
Auf Grundlage des ausgewählten Warenkorbs erstellt der Prüfling einen Arbeitsablaufplan. Hierfür stehen maximal 45 Minuten zur Verfügung. Anschließend findet ein fallbezogenes Fachgespräch von maximal 15 Minuten statt. Danach führt der Prüfling die Arbeitsaufgabe durch und bereitet das geplante Drei-Gänge-Menü für sechs Personen zu.
Auf Grundlage des ausgewählten Warenkorbs erstellt der Prüfling einen Arbeitsablaufplan. Hierfür stehen maximal 45 Minuten zur Verfügung. Anschließend findet ein fallbezogenes Fachgespräch von maximal 15 Minuten statt. Danach führt der Prüfling die Arbeitsaufgabe durch und bereitet das geplante Drei-Gänge-Menü für sechs Personen zu.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“, „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minute zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die Gewichtung liegt im Ver-
hältnis 2:1.
hältnis 2:1.
4. Wichtiger Hinweis zum Prüfungstag
- Gültigen Lichtbildausweis mitbringen
- Der Prüfling muss sich gesundheitlich in der Lage fühlen an der Prüfung teilzunehmen
- Mobiltelefone und andere elektronische Geräte ausschalten
- Kugelschreiber mitbringen
- Den Anweisungen des Prüfungsausschusses folgen
- Hygieneregeln beachten
- Arbeitskleidung vollständig tragen
Täuschungshandlungen
Täuschungshandlungen können je nach Schwere zur Bewertung des Prüfungsbereiches mit 0 Punkten oder zum Ausschluss von der Prüfung führen.
5. Rücktritt und Handlungen
| Grund | Erklärung | Auswirkung |
|---|---|---|
| Rücktritt vor dem Prüfungstag bzw. Prüfungsbeginn | Der Prüfling kann nach Anmeldung zur Prüfung durch eine schriftliche Erklärung an die IHK zurücktreten. | Prüfung gilt als nicht abgelegt |
| Krankheit am Prüfungstag | Bei Krankheit des Prüflings ist der IHK dies vor Prüfungsbeginn mitzuteilen und ein ärztliches Attest einzureichen. | NUR bei Vorlage eines Attests kann die Prüfung im nächsten Prüfungsintervall nachgeholt werden. |
| Wichtiger Grund (z.B. Sperrung, Bahnausfall komplett…) | Wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme oder Verspätung vorliegt, ist das sofort der IHK zu melden. | NUR wenn ein wichtiger Grund vorliegt und IHK unverzüglich informiert wurde, kann der Prüfling die Prüfung im nächsten Prüfungsintervall nachholen. |
| Rücktritt nach der Prüfung | Prüfung wird mit 0 bewertet. | |
| Prüfling erscheint nicht zur Prüfung | Der Prüfling kommt nicht zur Prüfung und hat sich weder bei der IHK krankgemeldet noch einen wichtigen Grund angegeben. | Prüfung wird mit 0 bewertet. |
WICHTIG!
Jegliche Verspätung, Abmeldungen des Prüflings von der Prüfung oder Krankheit sind sofort an die IHK zu melden. Nur durch die Absprache mit der IHK kann eine Zulassung für den nächsten Prüfungsintervall erfolgen!
Jegliche Verspätung, Abmeldungen des Prüflings von der Prüfung oder Krankheit sind sofort an die IHK zu melden. Nur durch die Absprache mit der IHK kann eine Zulassung für den nächsten Prüfungsintervall erfolgen!
6. Wiederholungsmöglichkeiten
- Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden
- Bereits bestandene selbstständige Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden
- Die Wiederholungsprüfung kann frühestens zum nächsten regulären Prüfungsintervall erfolgen.
7. Zusammensetzung der Gesamtnote und Bestehensregelung
Prüfungsteil 1 - 25 % der Gesamtnote
| Prüfungsbereich | Gewichtung Teil 1 |
|---|---|
| Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten | 30% |
| Planung, Zubereitung und Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes für 4 Personen | 70 % |
Prüfungsteil 2 - 75 % der Gesamtnote
| Prüfungsbereich | Gewichtung Gesamtnote |
|---|---|
| Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft | 15% |
| Technologie, Gästeinformation und Teamarbeit | 15 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
| Planung, Zubereitung und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs für 6 Personen | 35% |
Wichtig! Bestanden hat man nur, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind
- Gesamtergebnis darf nicht schlechter als Note ausreichend sein
- Mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 sind mit ausreichend bewertet
- Ergebnis Teil 2 wird nicht schlechter als mit ausreichend benotet
- Kein Bereich aus Teil 2 trägt die Note ungenügend
Wichtig! Eine ausreichende Gesamtnote allein reicht nicht. Auch alle Bedingungen müssen erfüllt sein.
8. Prüfungsergebnisse
- Die schriftlichen Ergebnisse können nur im Azubi-Infocenter eingesehen werden
- Die Noten der praktischen Prüfungen erhält der Prüfling mit dem Zeugnis
- Der Ausbildungsbetrieb erhält eine Ergebnismitteilung von der IHK
- Eine Bekanntgabe der Ergebnisse am Prüfungstag erfolgt nicht
9. Zusatzqualifikation vegetarische und vegane Küche
Auf Antrag des Auszubildenden und Vorlage, dass dem Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten betrieblich vermittelt wurden, wird geprüft, ob diese abgelegt werden kann. Einen Antrag hierzu kann bis spätestens zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 gestellt werden.
Schriftliche Prüfung
| Prüfungszeit | Inhalt | Gewichtung Gesamtnote |
|---|---|---|
| 90 Minuten | Zusammenstellung & Zubereitung vegetarischer/veganer Speisen, Anforderungen, Gästebetreuung | 100% Fließt nicht in die Gesamtnote |
Wichtig!
Die Zusatzqualifikation wird gesondert ausgewiesen und hat keinen Einfluss auf das Bestehen der Abschlussprüfung Koch/Köchin.
Die Zusatzqualifikation wird gesondert ausgewiesen und hat keinen Einfluss auf das Bestehen der Abschlussprüfung Koch/Köchin.
10. Abschluss Fachkraft Küche
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung zum Koch bzw. zur Köchin der Berufsabschluss Fachkraft Küche erworben werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK erforderlich.
Der Antrag kann bewilligt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
| Prüfungsbereich | Erforderliches Ergebnis |
|---|---|
| Abschlussprüfung Teil 1 | mindestens ausreichend |
| Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft | mindestens ausreichend |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mindestens ausreichend |
| Keiner der genannten Bereiche mit der Note | Note ungenügend |
Der Erwerb des Berufsabschlusses Fachkraft Küche erfolgt nicht automatisch. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK erforderlich.